Start in Stuttgart: Januar 2027. Jetzt per WhatsApp vormerken, dann bist du beim Start als Erster dabei.
Servicekraft-Job in Stuttgart

Stundenlohn ab 15,50 € pro Stunde

Als Servicekraft in Stuttgart arbeitest du dort, wo etwas los ist: auf Messen, bei Firmenfeiern, im Bankett und in der Betriebsgastronomie. Kein Tag gleicht dem anderen, und du entscheidest selbst, wann du dabei bist.

Stundenlohn
ab 15,50 €
Einsatzort
Stuttgart
Bewerbung
per WhatsApp
Einstieg
Januar 2027

Deine Aufgaben

  • Speisen und Getränke am Platz servieren
  • Bankett- und Buffetservice
  • Eindecken und Abräumen
  • Gästebetreuung
  • Absprache mit Küche und Teamleitung

Das bringst du mit

  • Freude am Gastgeben
  • Gepflegtes Auftreten
  • Belastbarkeit auch bei vollem Haus
  • Erfahrung im Service ist ein Plus, kein Muss

Das bieten wir dir

  • Stundenlohn ab 15,50 €, mehr mit Erfahrung
  • Du wählst deine Einsätze selbst aus
  • Einweisung vor dem ersten Einsatz
  • Feste Ansprechpartner statt anonymer App
  • Pünktliche Abrechnung

Vom Einstieg zur Teamleitung

Wer sich bewährt, übernimmt Schichtverantwortung und verdient entsprechend mehr. Teamleiter briefen das Team, teilen die Stationen ein und sind der direkte Draht zum Kunden. Der Weg dahin steht jedem offen, der zuverlässig ist.

So läuft die Bewerbung

1. Nachricht

Du schreibst uns per WhatsApp, in welcher Stadt und ab wann du kannst. Kein Lebenslauf, kein Anschreiben.

2. Rückmeldung

Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag und klären die offenen Punkte.

3. Vertrag

Kennenlernen, passenden Vertrag aussuchen, Einweisung. Danach bekommst du die ersten Einsätze zur Auswahl.

Dein Kontakt

Am schnellsten geht es per WhatsApp. Telefon und E-Mail gehen genauso.

Häufige Fragen

Ist das ein Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung?

Bei uns ist es immer eine kurzfristige Beschäftigung. Wir schreiben trotzdem Minijob, weil fast alle so suchen. Beim Minijob zählt der Verdienst: höchstens 603 Euro im Monat. Bei der kurzfristigen Beschäftigung zählt die Zeit: höchstens 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Dafür gibt es keine feste Verdienstgrenze und keine Abzüge für die Sozialversicherung.

Darf ich mehrere Jobs gleichzeitig haben?

Ja. Du kannst auch bei anderen Firmen kurzfristig arbeiten und so im Monat mehr verdienen. Alle kurzfristigen Jobs im Kalenderjahr werden aber zusammengezählt, zusammen sind es höchstens 70 Arbeitstage. Deshalb sagst du uns vor dem Start und während des Vertrags, welche anderen Jobs du hast.

Muss ich Steuern zahlen?

Es kann Lohnsteuer anfallen, auch ohne Abzüge für die Sozialversicherung. Wie viel, hängt von deiner Steuerklasse ab. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro), bekommst du die Lohnsteuer über die Steuererklärung zurück.

Mehr Antworten: alle Fragen für Jobber. Ausführlich erklärt bei echt for you: Minijob oder kurzfristige Beschäftigung.

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