Kurz gesagt: Eine selbst angestellte Aushilfe kostet Sie je nach Vertragsart etwa 16 bis 20 Euro pro Stunde, bevor Suche, Planung und Ausfälle mitgerechnet sind. Bei uns kostet eine Servicekraft ab 26,51 Euro netto pro Stunde, und darin ist alles enthalten.
Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde, ab dem 1. Januar 2027 bei 14,60 Euro. Er gilt für jede Aushilfe, egal ob Minijob, kurzfristig oder fest angestellt. Wer Servicekräfte mit etwas Erfahrung will, zahlt in den meisten Städten ohnehin mehr. Wir zahlen im Service ab 15,50 Euro, mit Erfahrung 16,00 oder 18,00 Euro und in der Teamleitung 20,00 Euro. Grundlage ist der Tarifvertrag des GVP, unsere Löhne liegen nie darunter.
Was zum Lohn dazukommt, hängt davon ab, wie Sie die Aushilfe anstellen. Die Beispiele rechnen mit 15,50 Euro Stundenlohn.
| Vertragsart | Was Sie als Arbeitgeber zahlen | Pro Stunde bei 15,50 € |
|---|---|---|
| Minijob bis 603 € im Monat | 31,17 % pauschal (Krankenversicherung 13 %, Rente 15 %, Steuer 2 %, Umlagen), dazu die Berufsgenossenschaft | rund 20,30 € |
| Kurzfristige Beschäftigung (höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr) | keine Kranken- und Rentenversicherung, nur Umlagen von 1,17 % und die Berufsgenossenschaft. Dazu Lohnsteuer: individuell oder unter Bedingungen pauschal 25 % | rund 15,70 €, mit pauschaler Lohnsteuer rund 19,60 € |
| Feste Anstellung (sozialversicherungspflichtig) | rund 21 % Arbeitgeberanteil (Rente, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung), dazu Umlagen und Berufsgenossenschaft | rund 19,00 € |
Eigene Rechnung, gerundet, ohne Beitrag zur Berufsgenossenschaft (der hängt von Ihrem Betrieb ab). Bei pauschaler Lohnsteuer kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer dazu. Die Pauschale bei kurzfristiger Beschäftigung geht nur, wenn der Einsatz gelegentlich ist, höchstens 18 Arbeitstage am Stück dauert, höchstens 150 Euro am Tag gezahlt werden und der Stundenlohn im Schnitt 19 Euro nicht übersteigt (§ 40a EStG).
Auch Aushilfen haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, anteilig nach ihren Arbeitstagen (Bundesurlaubsgesetz: mindestens 24 Werktage im Jahr bei sechs Tagen die Woche). Wer länger als vier Wochen beschäftigt ist, bekommt bei Krankheit bis zu sechs Wochen Lohn weiter (Entgeltfortzahlungsgesetz).
Dazu kommt die Arbeit, die niemand abrechnet: Anzeigen schalten, Bewerber anrufen, Unterlagen prüfen, anmelden, Lohn abrechnen, abmelden. Und der Moment, in dem am Veranstaltungstag jemand absagt und Sie selbst Ersatz suchen.
Unsere Aushilfen sind bei uns angestellt und versichert. Wir zahlen Lohn nach Tarif, Sozialabgaben, Urlaub und Lohnfortzahlung, prüfen die Unterlagen und planen die Einsätze. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz. Sie bekommen nach dem Einsatz eine Rechnung über die geleisteten Stunden.
| Level | Lohn der Aushilfe | Ihr Preis netto pro Stunde |
|---|---|---|
| Level 1, Einstieg | 15,50 € | 26,51 € |
| Level 2 | 16,00 € | 27,36 € |
| Level 3, erfahren | 18,00 € | 30,78 € |
| Teamleitung | 20,00 € | 34,20 € |
Preise zuzüglich Umsatzsteuer, Stand Oktober 2026. Mindestabnahme vier Stunden je Kraft. Der GVP-Tarif steigt zum 1. April 2027, dann passen wir die Preise an.
Brauchen Sie jede Woche zur gleichen Zeit dieselbe Hilfe, ist eine eigene Aushilfe meist günstiger. Brauchen Sie Personal für Spitzen, einzelne Veranstaltungen, Messen oder kurzfristig, rechnet sich das Buchen: Sie zahlen nur die Stunden, in denen gearbeitet wird, und tragen weder Suche noch Ausfall.
Ja. Der Mindestlohn von 13,90 Euro (2026) gilt für alle Beschäftigten, auch im Minijob und in der kurzfristigen Beschäftigung.
Weil darin Sozialabgaben, Urlaub, Lohnfortzahlung, Versicherung, Planung, Ersatz bei Ausfall und die Abrechnung stecken. Beim Selbstanstellen tragen Sie diese Kosten auch, nur verteilt und schwerer zu sehen.
Ab 26,51 Euro netto pro Stunde im Einstieg, 34,20 Euro für die Teamleitung, zuzüglich Umsatzsteuer. Mindestabnahme vier Stunden je Kraft.
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