Die echt Personal GmbH (nachfolgend „echt Personal“) bekräftigt ihr Engagement für die Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes sowie ihre Verantwortung in Bezug auf ihre Liefer- und Wertschöpfungskette. Wir, die Geschäftsführung von echt Personal, verpflichten uns daher, Menschenrechte und Umweltbelange in unserer eigenen Geschäftstätigkeit und in unseren globalen Lieferketten zu respektieren, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden vorzubeugen und den Betroffenen den Zugang zur Abhilfe zu ermöglichen. Diese Grundsatzerklärung drückt unsere Verantwortung im Rahmen unserer Wertschöpfungs- und Lieferkette aus.
Gemäß den Grundsätzen der Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP) verpflichten wir uns zu den Standards der folgenden international anerkannten menschen- und umweltrechtlichen Referenzinstrumente:
Neben diesen Normen gibt es in unserer Organisation folgende Einrichtungen und Standards, die unser Verhalten unterstützen und eine erfolgreiche und gerechte Geschäftsführung fördern:
Unser Ziel ist es, stets den höchsten Standards gerecht zu werden. Diese Grundsatzerklärung gilt für alle Mitarbeiter in sämtlichen Unternehmensbereichen. Durch die Einhaltung dieser Standards verpflichten sich alle Mitarbeiter, in angemessener und rechtmäßiger Weise mit ihren Kollegen, Geschäftspartnern und Lieferanten umzugehen. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern und Lieferanten, dass sie sich ebenfalls zu den Menschenrechten bekennen, angemessene Sorgfaltsprozesse einführen und diese Erwartungen an ihre eigenen Lieferanten weitergeben.
Bei unseren Bemühungen, die Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten, konzentrieren wir uns insbesondere auf die folgenden Personengruppen entlang unserer Liefer- und Wertschöpfungskette:
Wir lehnen jegliche Verletzung international anerkannter Menschen- und Umweltrechte entschieden ab. Insbesondere setzen wir uns für die folgenden Rechte ein:
Zudem sind wir überzeugt von der engen Verknüpfung zwischen Menschen- und Umweltrechten. Wir verurteilen daher entschieden jegliche Form der Beeinträchtigung und Zerstörung der Umwelt. Nachhaltigkeit ist für uns ein grundlegendes Prinzip. Wir sind fest davon überzeugt, dass langfristiger wirtschaftlicher Erfolg nur dann möglich ist, wenn wir unsere Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt ernst nehmen. Deshalb streben wir danach, durch unser Handeln zu einer nachhaltigen Zukunft beizutragen, die den Bedürfnissen von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt gerecht wird.
Um die Risiken in Bezug auf Menschen- und Umweltrechtsverletzungen zu minimieren, hat echt Personal bereits eine Vielzahl von Maßnahmen eingeführt. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessengruppen werden zusätzliche Handlungsbedarfe ermittelt und weitere präventive Maßnahmen umgesetzt.
Die Gewährleistung der Menschenrechte und Umweltrechte ist ein fortlaufender Prozess. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen unterliegt einer kontinuierlichen Überprüfung und Entwicklung, die von sich ändernden Bedingungen sowie unseren Geschäftsaktivitäten abhängt. Wir nutzen gezielte Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG):
echt Personal hat klare Zuständigkeiten im Risikomanagement für die Einhaltung sämtlicher menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten festgelegt. Auf der höchsten Führungsebene trägt unsere Geschäftsführung die Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes in unseren Geschäftsaktivitäten sowie in den vor- und nachgelagerten Liefer- und Wertschöpfungsketten. Etwaige Verletzungen in der Lieferkette können zudem an gruesse@cesmail.de im Rahmen unseres Beschwerdesystems für die Lieferkette gemeldet werden.
Das interne Management überwacht das Risikomanagement im Rahmen des LkSG und gewährleistet die operative Umsetzung durch Koordinierung und Überwachungsaktivitäten. Dabei wird regelmäßig an die Geschäftsführung berichtet. Für die interne Umsetzung geeigneter Maßnahmen sind die Geschäftsführung und die Personalabteilung verantwortlich.
Ein wesentlicher Aspekt unserer Sorgfaltspflicht besteht darin, potenzielle und tatsächliche nachteilige menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns auf Menschen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erkennen. Wir analysieren gezielt Kategorien wie Umweltrisiken, Arbeits- und Menschenrechtsrisiken, Ethikrisiken und nachhaltige Beschaffungsrisiken in unserer Lieferkette. Mit Hilfe von Aktionsplänen initiieren und ergreifen wir entsprechende Gegenmaßnahmen, falls erforderlich.
Dies ermöglicht es uns auch, potenzielle Lieferanten im Voraus zu prüfen und ungeeignete Lieferanten frühzeitig auszuschließen. Zudem verlangen wir von neuen Lieferanten die Einhaltung unseres Verhaltenskodexes („Supplier Code of Conduct“), was eine wichtige präventive Maßnahme darstellt. Diese Risikoanalyse ist ein dynamischer Prozess, der in regelmäßigen Abständen überprüft wird.
Wenn echt Personal direkt für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist, ergreifen wir unverzüglich Maßnahmen, um die verursachenden Geschäftsaktivitäten zu beenden oder in Einklang mit den Menschenrechten zu bringen. Im Falle von substantiellen Erkenntnissen über Menschenrechtsverletzungen in unserer Liefer- und Wertschöpfungskette arbeiten wir gemeinsam mit relevanten Stellen und Geschäftspartnern an einem Plan zur Behebung des Menschenrechtsverstoßes.
Unser Beschwerdeverfahren ermöglicht es Personen, tatsächliche oder potenzielle Probleme im Zusammenhang mit Menschen- oder Umweltrechten zu melden. Diese Probleme können sich sowohl auf unsere Lieferketten als auch auf unseren eigenen Geschäftsbereich beziehen. Ein angemessenes und effektives Beschwerde- und Meldeverfahren ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Sorgfaltsprozesse. Wir ermutigen alle Interessengruppen, sich bei Bedenken bezüglich möglicher Verstöße gegen unsere Geschäftspraktiken, einschließlich dieser Erklärung, zu äußern.
Unsere höchste Priorität liegt auf der Wahrung der Vertraulichkeit und dem Schutz der Hinweisgeber. Soweit es in unserem Einflussbereich liegt, gewährleisten wir, dass Personen, die Hinweise oder Beschwerden einreichen, vor Benachteiligung und Sanktionen geschützt sind.
Die Effektivität aller Sorgfaltsprozesse wird mindestens einmal jährlich und bei Bedarf überprüft. Dies dient dazu, die Fähigkeit zur Erkennung, Verhinderung, Behebung oder Reduzierung nachteiliger menschenrechtlicher oder umweltbezogener Auswirkungen aufrechtzuerhalten. Innerhalb von echt Personal erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen.
Die Auseinandersetzung mit dem Thema Menschen- und Umweltrechte sowie die Durchführung entsprechender Risikoanalysen sind bei echt Personal ein kontinuierlicher Prozess. Berichte gemäß den gesetzlichen Anforderungen (insb. LkSG) werden ordnungsgemäß erstellt und an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet.
Damit Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltstandards unabhängig und ohne Interessenkonflikt geprüft werden können, hat echt Personal eine externe, zur Verschwiegenheit verpflichtete Rechtsanwaltskanzlei als Anlaufstelle beauftragt. Hinweise können schriftlich, telefonisch oder per E-Mail eingereicht werden – auf Wunsch auch anonym. Hinweisgebende werden vor Benachteiligung geschützt.
Falls Sie Fragen zu dieser Grundsatzerklärung oder anderen Themen im Zusammenhang mit Menschenrechten oder Umweltrechten haben, stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter gruesse@cesmail.de zur Verfügung. Konkrete Hinweise auf Verstöße richten Sie bitte an die in Abschnitt 3 genannte externe Meldestelle.