In Düsseldorf starten wir mit den ersten Aufträgen. Melde dich jetzt, dann bekommst du die ersten Jobangebote.
Küchenhilfe-Job in Düsseldorf

Stundenlohn ab 15,50 € pro Stunde

Wenn du lieber im Hintergrund arbeitest als vor Gästen, ist die Küche dein Platz. In Düsseldorf brauchen Caterer, Kantinen und Veranstaltungsküchen regelmäßig Unterstützung.

Stundenlohn
ab 15,50 €
Einsatzort
Düsseldorf
Bewerbung
per WhatsApp
Einstieg
sobald Aufträge da sind

Deine Aufgaben

  • Speisen vorbereiten und portionieren
  • Spülbereich und Reinigung
  • Warenannahme und Lager
  • Buffet bestücken
  • Zuarbeit für die Köche

Das bringst du mit

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Sauberes und zügiges Arbeiten
  • Hygienebewusstsein
  • Vorerfahrung in der Küche ist ein Plus

Das bieten wir dir

  • Stundenlohn ab 15,50 €, mehr mit Erfahrung
  • Du wählst deine Einsätze selbst aus
  • Einweisung vor dem ersten Einsatz
  • Feste Ansprechpartner statt anonymer App
  • Pünktliche Abrechnung

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz

Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht eine Erstbelehrung nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz. Die bekommst du beim Gesundheitsamt. Wir sagen dir vorher Bescheid und erklären, wie der Termin läuft, damit dein erster Einsatz nicht daran scheitert.

So läuft die Bewerbung

1. Nachricht

Du schreibst uns per WhatsApp, in welcher Stadt und ab wann du kannst. Kein Lebenslauf, kein Anschreiben.

2. Rückmeldung

Wir melden uns am selben oder nächsten Werktag und klären die offenen Punkte.

3. Vertrag

Kennenlernen, passenden Vertrag aussuchen, Einweisung. Danach bekommst du die ersten Einsätze zur Auswahl.

Dein Kontakt

Am schnellsten geht es per WhatsApp. Telefon und E-Mail gehen genauso.

Häufige Fragen

Ist das ein Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung?

Bei uns ist es immer eine kurzfristige Beschäftigung. Wir schreiben trotzdem Minijob, weil fast alle so suchen. Beim Minijob zählt der Verdienst: höchstens 603 Euro im Monat. Bei der kurzfristigen Beschäftigung zählt die Zeit: höchstens 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Dafür gibt es keine feste Verdienstgrenze und keine Abzüge für die Sozialversicherung.

Darf ich mehrere Jobs gleichzeitig haben?

Ja. Du kannst auch bei anderen Firmen kurzfristig arbeiten und so im Monat mehr verdienen. Alle kurzfristigen Jobs im Kalenderjahr werden aber zusammengezählt, zusammen sind es höchstens 70 Arbeitstage. Deshalb sagst du uns vor dem Start und während des Vertrags, welche anderen Jobs du hast.

Muss ich Steuern zahlen?

Es kann Lohnsteuer anfallen, auch ohne Abzüge für die Sozialversicherung. Wie viel, hängt von deiner Steuerklasse ab. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro), bekommst du die Lohnsteuer über die Steuererklärung zurück.

Mehr Antworten: alle Fragen für Jobber. Ausführlich erklärt bei echt for you: Minijob oder kurzfristige Beschäftigung.

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