Alles zu Bewerbung, Vertrag, Lohn, Steuern und Einsätzen — direkt beantwortet, ohne dass du erst jemanden fragen musst.
Ja, die Bewerbung läuft komplett über WhatsApp und ohne Lebenslauf. Du schreibst uns unter +49 171 1209295 an, ein Chatbot stellt dir kurze Fragen zu Alter, Stadt und Einsatzort. Wenn dein Profil passt, reichst du die Unterlagen ein und unterschreibst deinen Vertrag digital. Aktuell nehmen wir Bewerbungen für Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Mainz und Wiesbaden an, weitere Städte folgen mit etwas Vorlauf. Du bist bei uns angestellt, als kurzfristige Beschäftigung neben Schule oder Studium.
Bei echt Personal findest du Einsätze in Service & Bankett, Küche & Buffet, Events & Messen sowie Empfang & Hostessen. Du servierst zum Beispiel Speisen und Getränke, betreust Gäste, unterstützt beim Auf- und Abbau, bereitest Buffets vor oder arbeitest am Empfang und bei der Akkreditierung. Welche Einsätze zu dir passen, hängt von deiner Erfahrung, deinem Level und dem jeweiligen Kundenauftrag ab.
Einzelhandel, Lager & Logistik, Büro & Verwaltung, Grün- & Graupflege, Reinigung und Betreuung sind auf der Website als „bald" angekündigt. Sie werden erst in die Einsatzplanung aufgenommen, wenn echt Personal sie verbindlich freigeschaltet hat.
Du startest deine Bewerbung per WhatsApp und beantwortest im Chatbot zuerst einige kurze Fragen, zum Beispiel zu deinem Alter, deiner Stadt und deinem gewünschten Einsatzort. Wenn dein Profil passt, reichst du alle erforderlichen Unterlagen ein und unterschreibst deinen Vertrag digital. Danach erhältst du Zugang zum Mitarbeiterportal beziehungsweise zur App und kannst Einsatzangebote annehmen.
Du kannst dich ab 18 Jahren bei echt Personal bewerben. Für einzelne Einsätze können zusätzlich Anforderungen wie ein bestimmtes Level, ein Führungszeugnis oder eine Infektionsschutzbelehrung gelten. Diese Anforderungen stehen in der jeweiligen Einsatzmeldung.
Im WhatsApp-Chatbot gibst du an, aus welcher Stadt du kommst oder für welche Stadt du dich bewerben möchtest. echt Personal prüft anschließend, ob dort passende Einsätze verfügbar sind. Aktuell sind wir in Berlin, Hamburg, Frankfurt, Mainz und Wiesbaden aktiv. In Köln, Düsseldorf, Leipzig und Hannover starten wir mit den ersten Aufträgen, München, Nürnberg und Stuttgart kommen ab Januar 2027 dazu. Die aktuelle Übersicht findest du auf unserer Jobseite.
Für viele Einstiegsjobs bei echt Personal brauchst du keine Berufserfahrung. Du wirst für deine Aufgabe eingewiesen und startest grundsätzlich in Level 1. Erfahrung, Arbeitszeugnisse oder relevante Schulungsnachweise können bei der Einstufung in ein höheres Level berücksichtigt werden.
Für deinen Start brauchst du einen gültigen Ausweis, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung und einen Nachweis deiner Krankenversicherung. Je nach persönlichem Status brauchst du außerdem eine aktuelle Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung, einen Aufenthalts- und Arbeitsnachweis oder eine Infektionsschutzbelehrung. Ohne vollständige Unterlagen kann echt Personal keine Einsätze zuweisen.
Solange eine erforderliche Unterlage fehlt, kannst du nicht eingesetzt werden. Reiche fehlende Nachweise so schnell wie möglich digital über das Mitarbeiterportal oder den von echt Personal genannten Kontaktweg nach. Deine Beschäftigung bleibt davon unberührt, aber bereits geplante Einsätze können bis zur Klärung abgesagt werden.
Du kannst dich auf deinen ersten Einsatz bewerben, sobald dein Vertrag unterschrieben und alle erforderlichen Unterlagen vollständig geprüft sind. Für Einsätze mit Lebensmittelkontakt musst du zusätzlich die Infektionsschutzbelehrung eingereicht haben. Verbindlich eingeplant wirst du erst nach der Bestätigung durch echt Personal.
Der verbindliche Dresscode steht immer in deiner Einsatzmeldung. Für Serviceeinsätze ist in der Regel saubere, gepflegte, schwarze oder weiße Businesskleidung mit geschlossenen schwarzen Schuhen passend; für Logistik- oder Kücheneinsätze können sichere, rutschfeste oder als Sicherheitsschuhe ausgewiesene Schuhe nötig sein. Halte dich zusätzlich an die Hygiene- und Sicherheitsvorgaben des Kunden.
Für Logistikeinsätze stellt echt Personal die erforderliche Arbeitskleidung. Sicherheitsschuhe müssen mindestens die Schutzklasse S1 erfüllen; echt Personal beteiligt sich mit 20,00 € an den Kosten. Welche Ausrüstung du für deinen konkreten Einsatz brauchst und wie du den Zuschuss erhältst, erfährst du vor dem Einsatz.
Tattoos, Piercings und Styling sind erlaubt, solange sie nicht gegen den Dresscode sowie Hygiene- oder Sicherheitsvorgaben des Einsatzes verstoßen. Bei einzelnen Kunden, etwa bei Gala-, Hotel- oder Businessveranstaltungen, kann ein dezenteres Erscheinungsbild verlangt werden. Die konkrete Vorgabe steht in der Einsatzmeldung.
Für die aktuell beschriebenen Einsatzbereiche ist ein Führungszeugnis nicht als allgemeine Voraussetzung vorgesehen. Für einzelne Tätigkeiten – insbesondere im künftig angekündigten Bereich Betreuung – kann es erforderlich sein. Ob du es brauchst, steht dann vor der Bewerbung oder in der Einsatzmeldung.
Du arbeitest bei echt Personal als kurzfristig Beschäftigter im Modell von höchstens 70 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Es handelt sich um Arbeit auf Abruf: Einsätze werden nach Bedarf angeboten, einen Anspruch auf bestimmte Einsätze gibt es nicht. Weitere kurzfristige Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern werden auf die 70 Arbeitstage angerechnet.
Nein, eine kurzfristige Beschäftigung ist kein Minijob. Beim Minijob liegt die regelmäßige Verdienstgrenze 2026 bei 603 € im Monat; bei deiner kurzfristigen Beschäftigung gibt es keine feste Verdienstgrenze, aber maximal 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die kurzfristige Beschäftigung ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei, sofern ihre Voraussetzungen erfüllt bleiben.
Mehr dazu: Minijob oder kurzfristige Beschäftigung: der Unterschied
Du musst echt Personal jede weitere Beschäftigung vor ihrem Beginn und auch während deines Vertrags mitteilen. Das gilt besonders für weitere kurzfristige oder geringfügige Jobs, weil Einsatzzeiten und dein sozialversicherungsrechtlicher Status geprüft werden müssen. Ohne diese Angaben kann echt Personal weitere Einsätze bis zur Klärung aussetzen.
Mehr dazu: Student und Nebenjob: drei Grenzen, die du kennen musst
Nach dem Abi kannst du kurzfristig arbeiten, wenn dein Status eine kurzfristige Beschäftigung zulässt und du deine nächste Ausbildungsphase nachweisen kannst, zum Beispiel durch eine Studienbewerbung oder Immatrikulation. Wer ohne Ausbildungs- oder Studienabsicht arbeitet, kann als berufsmäßig beschäftigt gelten; dann ist eine kurzfristige Beschäftigung in der Regel nicht möglich. Reiche deinen aktuellen Nachweis und jede Statusänderung unverzüglich ein.
Mehr dazu: Bewerbung fürs Studium: NC, Hochschulstart, Fristen
Als Staatsangehöriger eines Drittstaats brauchst du vor dem ersten Einsatz einen gültigen Aufenthaltstitel, der die Beschäftigung erlaubt. Für Studenten mit Aufenthaltstitel nach § 16b AufenthG gelten nach aktueller Rechtslage höchstens 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage pro Kalenderjahr; diese Grenze gilt zusätzlich zu den 70 Arbeitstagen der kurzfristigen Beschäftigung. Änderungen deines Aufenthaltstitels oder Studienstatus musst du echt Personal sofort mitteilen.
Mehr dazu: Arbeiten als Student: welcher Aufenthaltstitel was erlaubt (English)
Dein Arbeitsvertrag besteht mit der echt Personal GmbH, auch wenn du bei Hotels, Caterern, Messeveranstaltern oder anderen Kunden eingesetzt wirst. echt Personal ist dein Arbeitgeber und zahlt deinen Lohn. Während des Einsatzes erhältst du fachliche Weisungen vom Kunden vor Ort; das arbeitsrechtliche Weisungsrecht bleibt bei echt Personal.
Dein Vertrag ist befristet und endet automatisch zu dem Datum, das im Vertrag steht. Das Erreichen von 70 Arbeitstagen beendet den Vertrag nicht automatisch, aber echt Personal darf dir danach keine weiteren Einsätze im Rahmen der kurzfristigen Beschäftigung zuweisen. Die ersten drei Monate sind Probezeit.
Deine vereinbarte Mindestarbeitszeit beträgt durchschnittlich 20 Stunden im Monat, das entspricht durchschnittlich 4,62 Stunden pro Woche. Einsatzangebote erhältst du grundsätzlich mindestens vier Kalendertage vor Beginn; kurzfristigere Einsätze sind nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung möglich. Du musst Angebote innerhalb der genannten Frist aktiv annehmen – ohne Rückmeldung gilt ein Angebot als nicht angenommen.
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen; WhatsApp, SMS oder eine E-Mail ohne eigenhändige Unterschrift reichen nicht. In den ersten drei Monaten beträgt die Kündigungsfrist eine Woche, vom vierten bis zum sechsten Monat zwei Wochen; danach gelten die gesetzlichen Fristen. Bei einer Neueinstellung kann in den ersten zwei Wochen eine Kündigungsfrist von einem Tag gelten.
Mehr dazu: Muster für dein Kündigungsschreiben (es gelten die Fristen aus deinem Vertrag)
Wenn du am ersten vereinbarten Arbeitstag unentschuldigt nicht erscheinst, gilt dein Arbeitsverhältnis nach dem anwendbaren GVP-Manteltarifvertrag als nicht zustande gekommen. Melde dich deshalb sofort, wenn du krank bist oder ein Notfall dich hindert. Der Meldeweg wird dir mit dem Vertrag oder der Einsatzinfo mitgeteilt.
Du verdienst je nach Einsatzlevel 15,50 €, 16,00 € oder 18,00 € brutto pro tatsächlich geleisteter Stunde. Level 1 „Beginner" erhält 15,50 €, Level 2 „Eingearbeitet" 16,00 € und Level 3 „Erfahren" 18,00 € brutto pro Stunde. Entscheidend ist das Level des konkret gebuchten Einsatzes; deine Freischaltung wird in der Zusatzvereinbarung dokumentiert.
Du startest mindestens in Level 1 und kannst für Level 2 oder Level 3 freigeschaltet werden. Maßgeblich sind deine Erfahrung, Qualifikation, Leistungsbewertung und eingereichte Nachweise wie Arbeitszeugnisse oder Zertifikate. Die Freischaltung gilt für passende Einsätze, ist keine dauerhafte Garantie und kann bei sachlichen Gründen für zukünftige Einsätze angepasst werden.
Für Nachtarbeit von 23:00 bis 6:00 Uhr richtet sich der Zuschlag nach der Regelung des Kundenbetriebs und beträgt höchstens 25 % des tariflichen Stundenentgelts. Für Sonntagsarbeit sind höchstens 50 % und für Feiertagsarbeit höchstens 100 % des tariflichen Stundenentgelts möglich; maßgeblich ist das Feiertagsrecht am Einsatzort. Treffen mehrere Zuschläge zusammen, wird nur der höchste gezahlt.
Dein Monatsentgelt ist spätestens am 15. Bankarbeitstag des Folgemonats fällig. Zuschläge und Zulagen werden mit der Abrechnung für den Monat ausgezahlt, in dem sie angefallen sind. Wenn du rechtzeitig darum bittest, kannst du zum Monatsende einen Abschlag von bis zu 80 % deines erwarteten Nettoentgelts erhalten.
Du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub und bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Im ersten Beschäftigungsjahr sieht der GVP-Manteltarifvertrag 25 Arbeitstage Jahresurlaub vor; bei abweichender Wochenarbeitszeit wird der Anspruch entsprechend umgerechnet. Melde jede Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich an echt Personal.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor Einsatzbeginn kann echt Personal bis zu 30,00 € Aufwandsentschädigung verlangen, wenn tatsächlich ein entsprechender Aufwand entstanden ist. Bei einem schuldhaften No-Show können bis zu 60,00 € verlangt werden. Bei plötzlicher Erkrankung, Unfall oder einem vergleichbaren Notfall fällt keine Aufwandsentschädigung an, wenn du die Verhinderung unverzüglich meldest und bei Bedarf einen Nachweis vorlegst.
Wenn du dich verspätet hast oder absehen kannst, dass du nicht pünktlich sein wirst, informiere echt Personal sofort über den vereinbarten Notfallkontakt. Melde dich nicht nur im Chat, wenn ein Anruf verlangt wird, damit schnell reagiert werden kann. Deine Arbeitszeit beginnt mit dem tatsächlichen Arbeitsbeginn und muss korrekt erfasst werden.
Kurz gesagt: Eine kurzfristige Beschäftigung ist ein zeitlich begrenzter Job von höchstens 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr, der nicht dein Haupteinkommen sein darf. Deshalb bekommst du keine Abzüge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, netto bleibt also mehr übrig. „Berufsmäßig“ heißt dagegen: Der Job ist für dich mehr als ein Nebenjob, etwa weil du gerade nicht studierst, keine Ausbildung machst und keinen anderen Hauptjob hast. Dann gelten die normalen Regeln mit Sozialversicherung, so wie bei einer regulären Beschäftigung. Für Schüler, Studenten und alle mit einem anderen Hauptjob nebenbei ist das in aller Regel kein Thema.
Eine kurzfristige Beschäftigung ist grundsätzlich beitragsfrei in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das gilt nur, solange die Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die Grenze von höchstens 70 Arbeitstagen pro Kalenderjahr und keine Berufsmäßigkeit. Lohnsteuer kann trotzdem anfallen.
Eine kurzfristige Beschäftigung kann lohnsteuerpflichtig sein, auch wenn sie sozialversicherungsfrei ist. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € zu versteuerndem Einkommen im Jahr; ob Lohnsteuer einbehalten wird, hängt aber von deiner Steuerklasse und deinem gesamten Einkommen ab. Zu viel gezahlte Lohnsteuer kannst du über eine Steuererklärung zurückholen.
Mehr dazu: Steuer-ID: wo sie herkommt und wofür dein Arbeitgeber sie braucht
echt Personal ruft deine Steuerklasse über deine Steuer-ID elektronisch ab. Für einen ersten lohnsteuerpflichtigen Job ist das häufig Steuerklasse I; für ein zweites oder weiteres paralleles lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis gilt in der Regel Steuerklasse VI. Gib deine Steuer-ID deshalb vollständig und rechtzeitig an.
Bei gesetzlich familienversicherten Personen liegt die Einkommensgrenze 2026 grundsätzlich bei 565 € monatlich; bei einem Minijob gilt die höhere Grenze von 603 €. Einkommen aus einer kurzfristigen Beschäftigung kann die Familienversicherung beeinflussen, weil es bei der Prüfung des regelmäßigen Gesamteinkommens berücksichtigt wird. Kläre deine persönliche Situation vor der Arbeitsaufnahme direkt mit deiner Krankenkasse.
Mehr dazu: Student und Nebenjob: drei Grenzen, die du kennen musst
Eine Steuererklärung ist nicht allein wegen eines kurzfristigen Jobs Pflicht, kann sich aber lohnen, wenn Lohnsteuer einbehalten wurde. Eine Pflicht kann zum Beispiel bei mehreren gleichzeitig bestehenden lohnsteuerpflichtigen Jobs oder weiteren Einkünften entstehen. Bei Unsicherheit helfen das Finanzamt, ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung.
Mehr dazu: Für internationale Studenten: Steuererklärung, Pflicht oder Kür
Du darfst neben BAföG arbeiten, aber dein eigenes Einkommen kann deine Förderung mindern, wenn es den für deinen Bewilligungszeitraum geltenden Freibetrag übersteigt. Entscheidend sind dein gesamtes Einkommen, weitere Jobs und dein konkreter BAföG-Bewilligungszeitraum. Lass dir den aktuellen Freibetrag vor Beginn oder bei mehr Einsätzen verbindlich von deinem BAföG-Amt bestätigen.
Mehr dazu: Studium finanzieren: BAföG, Stipendium, Kredit, Job
Bei einem ersten Studium oder einer ersten Berufsausbildung spielt die Höhe deines Einkommens für das Kindergeld keine Rolle. Kindergeld wird grundsätzlich bis zum Tag vor deinem 25. Geburtstag gezahlt, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach einer ersten Ausbildung oder einem ersten Studium darfst du in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Dein Einkommen aus Einsätzen bei echt Personal wird bei Wohngeld und anderen einkommensabhängigen Leistungen grundsätzlich berücksichtigt. Die konkrete Auswirkung hängt von Haushaltsgröße, Miete, weiterem Einkommen und den jeweils geltenden Freibeträgen ab. Melde deinen Verdienst der zuständigen Stelle und lass deinen Anspruch dort berechnen.
Du brauchst eine Infektionsschutzbelehrung für jeden Einsatz, bei dem du mit Lebensmitteln arbeitest oder mit Lebensmitteln in Kontakt kommen kannst. Das betrifft insbesondere Service, Küche und Buffet sowie Eventlogistik in Bereichen mit Kontakt zu Küche, Service oder Lebensmitteln. Für Einsätze ohne Lebensmittelkontakt brauchst du keine Infektionsschutzbelehrung.
Du kannst die Infektionsschutzbelehrung online über infektionsschutzbelehrungonline.de machen. Alternativ kannst du dich beim zuständigen Gesundheitsamt belehren lassen. Reiche die Bescheinigung vor deinem ersten Einsatz mit Lebensmittelkontakt bei echt Personal ein.
Dein erster Einsatz mit Lebensmitteln muss spätestens drei Monate nach der Erstbelehrung beginnen. Danach belehrt dich echt Personal nach Aufnahme dieser Tätigkeit und anschließend alle zwei Jahre über die gesetzlichen Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflichten. echt Personal dokumentiert diese Folgebelehrungen.
Ohne erforderliche Infektionsschutzbelehrung darfst du nicht in Einsätzen mit Lebensmittelkontakt arbeiten. Du kannst dann nur für Einsätze ohne Lebensmittelkontakt berücksichtigt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Liegt die Erstbelehrung mehr als drei Monate zurück und du hast noch nicht in einer entsprechenden Tätigkeit begonnen, brauchst du vor dem ersten Lebensmitteleinsatz eine neue Belehrung.
Einsatzangebote erhältst du digital über das Mitarbeiterportal, die App, E-Mail, SMS oder – wenn du eingewilligt hast – WhatsApp. Jedes Angebot nennt mindestens Einsatzort, Tätigkeit, Beginn und voraussichtliche Dauer. Du bestätigst Angebote aktiv innerhalb der angegebenen Frist; erst dann kann echt Personal dich verbindlich einplanen.
Flexibel heißt, dass Einsätze nach Bedarf angeboten werden und du nicht jede Schicht annehmen musst. Nimmst du einen Einsatz verbindlich an, musst du pünktlich erscheinen, die Einsatzvorgaben beachten und bis zum vereinbarten beziehungsweise tatsächlich erforderlichen Ende bleiben. Einen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl, Lage oder Dauer von Einsätzen gibt es nicht.
Bei Events kann sich das tatsächliche Ende gegenüber der voraussichtlichen Dauer verschieben. Erfasse deine gesamte tatsächliche Arbeitszeit korrekt; vergütet werden die dokumentierten Arbeitsstunden nach den geltenden Regeln. Verlasse den Einsatz nicht vorzeitig ohne Absprache mit der Ansprechperson vor Ort oder echt Personal.
Du musst Beginn, Ende und Abweichungen deiner Arbeitszeit vollständig und wahrheitsgemäß nach dem vorgegebenen Verfahren erfassen. Ruhepausen zählen nicht als Arbeitszeit. Nach dem Arbeitszeitgesetz musst du bei mehr als sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten und bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten Pause machen.
Wenn der einfache Weg zum Einsatzort mit dem zeitlich günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel länger als 1 Stunde und 15 Minuten dauert, wird die darüber hinausgehende tatsächliche Wegezeit für Hin- und Rückweg tariflich bezahlt. Den Anspruch musst du spätestens bis zum Ende des Monats in Textform geltend machen. Dauert diese Wegezeit mehr als zwei Stunden, übernimmt echt Personal grundsätzlich Organisation und Kosten einer Übernachtung; bei eigener Buchung brauchst du vorher eine Genehmigung.
Ob es Personalessen gibt, richtet sich nach dem jeweiligen Kunden und der Einsatzinfo; eine kostenlose Mahlzeit ist nicht automatisch geschuldet. Trinkwasser muss am Arbeitsplatz verfügbar sein. Nimm für längere Einsätze vorsorglich einen Snack mit, wenn in der Einsatzinfo keine Verpflegung genannt ist.
Nach deinem ersten Einsatz bleibst du für weitere passende Schichten im Mitarbeiterportal beziehungsweise in der App sichtbar. echt Personal berücksichtigt deine Erfahrung, Rückmeldungen und gegebenenfalls neue Nachweise bei der weiteren Einsatzplanung und bei möglichen Level-Freischaltungen. Halte dein Profil und deine Unterlagen aktuell, damit du weiter eingesetzt werden kannst.
Ja, mit „Bring your Buddy" kannst du Freunde für einen Job bei echt Personal empfehlen. Wenn dein Buddy mindestens zehn Einsätze absolviert, erhaltet ihr beide eine Prämie von 100,00 € mit der nächsten Lohnzahlung. Die Empfehlung gibst du über unser Bring-your-Buddy-Formular ab.
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