Für Mieter gilt: drei Monate zum Monatsende. Dafür muss die Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats beim Vermieter sein. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 573c Absatz 1. Kommt sie später, verschiebt sich alles um einen Monat. Die Schriftform ist Pflicht, also Papier mit Unterschrift (§ 568 BGB). Du hast ein möbliertes Zimmer in der Wohnung des Vermieters? Dann kündigst du bis zum 15. zum Ende desselben Monats (§ 573c Absatz 3 BGB). Wohnheime haben eigene Fristen. Stehen alle Mitbewohner im Vertrag, müssen alle kündigen.
BGB §§ 573c, 568, 551; Beispiel Studentenwerk Dresden für Wohnheimfristen; Mietrecht.org zu Untermiete. Links unten. Stand 14.09.2026.
Die drei Monate laufen nicht ab dem Tag, an dem du kündigst. Sie laufen ab dem Monat, in dem die Kündigung rechtzeitig ankommt. Rechtzeitig heißt: bis zum dritten Werktag. Samstage zählen für diese Frist nicht als Werktag. So sieht es der Bundesgerichtshof, eines der höchsten Gerichte in Deutschland. Feiertage zählen auch nicht. Ein Beispiel: Die Kündigung kommt am 2. September an. Dann endet die Miete am 30. November. Kommt sie am 5. September an, endet die Miete am 31. Dezember. Der Generator unten rechnet das für dich. Aber prüf den Kalender: Ist der 1. ein Samstag, ist der dritte Werktag erst der 5.
Wohnst du möbliert in der Wohnung deines Vermieters? Etwa bei einer älteren Dame, die ein Zimmer vermietet? Dann gilt die kurze Frist: bis zum 15. eines Monats zum Ende desselben Monats. In der klassischen WG hängt alles davon ab, wer im Vertrag steht. Stehen alle drin, kündigen alle zusammen. Oder der Auszug wird über einen Nachmieter geregelt, der in den Vertrag eintritt. Bist du Untermieter? Dann mietest du dein Zimmer von jemandem, der die Wohnung selbst gemietet hat. Das ist der Hauptmieter. Ihm gegenüber gilt die normale Frist. Außer, das Zimmer ist möbliert und er wohnt selbst dort. Und im Wohnheim? Dort gelten einige Regeln zum Mieterschutz nicht (§ 549 Absatz 3 BGB). Deshalb kommt es stark auf deinen Wohnheimvertrag an.
Mach einen Termin für die Übergabe aus. Schreib dabei ein Protokoll mit Datum, Zählerständen, dem Zustand jedes Raums und der Zahl der Schlüssel. Ihr unterschreibt es beide. Das ist dein Beweis, falls der Vermieter etwas von der Kaution abziehen will. Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Nettokaltmiete heißt: Miete ohne Heizung und Nebenkosten. Der Vermieter muss die Kaution so anlegen, dass Zinsen dazukommen. Ausnahme: Im Studenten- oder Jugendwohnheim muss er sie nicht verzinsen (§ 551 Absatz 3 BGB). Eine feste Frist für die Rückzahlung gibt es nicht. Die Gerichte geben dem Vermieter bis zu etwa sechs Monate.
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Ausdrucken und eigenhändig unterschreiben. Dann persönlich abgeben und dir den Empfang bestätigen lassen. Oder per Einwurf-Einschreiben schicken. Per E-Mail oder WhatsApp ist diese Kündigung unwirksam.
Wir erklären die gesetzlichen Regeln mit Quelle, so genau wir können. Dein Vertrag kann abweichen, und wir sind keine Anwälte. Wenn viel Geld dranhängt oder der Vertrag unklar ist: Verbraucherzentrale, Mieterverein, Gewerkschaft oder Kammer fragen.
Nein. Stehen mehrere Personen im Vertrag, müssen alle gemeinsam kündigen. Willst nur du ausziehen? Dann regelst du das mit den Mitbewohnern und dem Vermieter. Meist geht das über einen Nachmieter, der in den Vertrag eintritt. Ein Recht darauf gibt dir das Gesetz aber nicht.
Die aus deinem Wohnheimvertrag. Studierendenwerke haben eigene Regeln. Oft kündigst du bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des Folgemonats. Teils musst du auch eine Mindestzeit dort wohnen. Lies deshalb zuerst den Vertrag.
Es gibt keine feste Frist. Der Vermieter darf prüfen und abrechnen. Die Gerichte geben ihm dafür bis zu etwa sechs Monate. Ist die Nebenkostenabrechnung noch offen, auch länger. Ein Übergabeprotokoll beim Auszug ist dein wichtigster Beweis.
Nein. Für Wohnraum verlangt § 568 BGB die Schriftform, also Papier mit Unterschrift. Gib den Brief persönlich ab oder schick ihn per Einwurf-Einschreiben.
Kenan Dizdarevic. Geschäftsführer der echt Personal GmbH, verantwortlich für Kunden und Vertrieb. Seit 2009 in der Personaldienstleistung, macht seit 2009 Verträge mit Leuten im ersten Job.
Wie lange hat dein Vermieter für die Kaution gebraucht? Und in welcher Stadt? Schreib es unter den Beitrag auf Instagram, dann haben alle etwas davon: @echt.foryou.
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