Du kündigst mit vier Wochen Frist. Das Ende ist dann der 15. oder das Monatsende. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 622 Absatz 1. In der Probezeit sind es zwei Wochen, und das Ende darf jeder Tag sein (§ 622 Absatz 3 BGB). Die Kündigung muss auf Papier stehen. Und du musst sie selbst unterschreiben (§ 623 BGB). Die Frist läuft ab dem Tag, an dem der Brief beim Arbeitgeber ankommt. Einen Grund brauchst du nicht. Resturlaub wird ausgezahlt. Und ein Zeugnis steht dir zu.
Bürgerliches Gesetzbuch §§ 622, 623, Bundesurlaubsgesetz § 7, Gewerbeordnung § 109, Teilzeit- und Befristungsgesetz § 15, SGB III § 159. Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de, Links unten. Stand 14.09.2026.
Die Grundfrist im Gesetz ist für dich als Arbeitnehmer: vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Vier Wochen heißt 28 Tage, nicht ein Monat. Ein Beispiel: Deine Kündigung kommt am 10. September an. Dann ist der früheste Termin der 15. Oktober. Kommt sie am 20. September an, ist es der 31. Oktober. Steht im Vertrag eine Probezeit, dauert sie höchstens sechs Monate. In dieser Zeit gilt eine Frist von zwei Wochen, und das Ende darf jeder Tag sein. Manche Verträge nennen längere Fristen. Die gelten fast immer nur für den Arbeitgeber. Eine kürzere Frist zu deinem Nachteil gilt nur in Ausnahmen. Steht im Vertrag eine längere Frist auch für dich, dann gilt sie.
Hier scheitern die meisten. § 623 BGB verlangt die Schriftform. Das heißt: ein Blatt Papier, unten deine Unterschrift, mit eigener Hand. Keine Mail, kein WhatsApp, kein Fax, kein Foto der Unterschrift. Diese Regel ist zwingend. Kein Arbeitgeber kann darauf verzichten. Und wichtig: Es zählt nicht das Datum auf dem Brief. Es zählt der Tag, an dem er ankommt. Gib ihn deshalb persönlich ab. Lass dir auf einer Kopie bestätigen, dass er angekommen ist. Oder schick ihn per Einwurf-Einschreiben. Dabei hält der Zusteller fest, dass er den Brief eingeworfen hat.
Du hast noch Urlaub, den du bis zum Ende nicht nehmen kannst? Dann muss er dir bezahlt werden (§ 7 Absatz 4 Bundesurlaubsgesetz). Ein Arbeitszeugnis steht dir zu. Auf Wunsch auch ein qualifiziertes. Darin stehen auch Angaben zu deiner Leistung und deinem Verhalten (§ 109 Gewerbeordnung). Beides sprichst du am besten gleich im Schreiben an. Der Generator unten macht das. Ist dein Vertrag befristet, hat er also ein festes Enddatum? Dann prüf zuerst, ob er eine Kündigung überhaupt erlaubt. Das regelt § 15 Absatz 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Wenn nicht, ist der Aufhebungsvertrag der Weg. Dabei unterschreibt ihr beide, dass der Vertrag an einem bestimmten Tag endet. An Fristen ist er dann nicht gebunden.
Alles bleibt in deinem Browser. Nichts wird gespeichert, nichts wird gesendet. Felder mit * brauchen wir für ein wirksames Schreiben.
Ausdrucken und eigenhändig unterschreiben. Dann persönlich abgeben und dir den Empfang bestätigen lassen. Oder per Einwurf-Einschreiben schicken. Per E-Mail oder WhatsApp ist diese Kündigung unwirksam.
Wir erklären die gesetzlichen Regeln mit Quelle, so genau wir können. Dein Vertrag kann abweichen, und wir sind keine Anwälte. Wenn viel Geld dranhängt oder der Vertrag unklar ist: Verbraucherzentrale, Mieterverein, Gewerkschaft oder Kammer fragen.
Nein. § 623 BGB verlangt Papier und deine Unterschrift mit eigener Hand. Eine Kündigung per Mail, WhatsApp oder Fax ist unwirksam. Das gilt auch, wenn der Chef sie akzeptiert. Sicher ist: ausdrucken, unterschreiben, persönlich abgeben oder per Einwurf-Einschreiben schicken.
Nein. Als Arbeitnehmer kündigst du ordentlich ohne Begründung. Ordentlich heißt: mit der normalen Frist.
Nur, wenn der Vertrag das ausdrücklich erlaubt (§ 15 Absatz 4 TzBfG). Sonst läuft er bis zum Enddatum. Bei kurzfristigen Jobs ist das oft der Fall. Dann brauchst du gar keine Kündigung. Oder du fragst nach einem Aufhebungsvertrag.
Was du bis zum Ende nicht mehr nehmen kannst, muss ausgezahlt werden (§ 7 Absatz 4 Bundesurlaubsgesetz). Das gilt auch im Minijob, dort anteilig.
Wer selbst kündigt, riskiert beim Arbeitslosengeld I eine Sperrzeit. Sie dauert in der Regel zwölf Wochen. Das steht in § 159 des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III). Für einen Nebenjob neben Schule oder Studium spielt das meist keine Rolle. Für einen Hauptjob schon.
Kenan Dizdarevic. Geschäftsführer der echt Personal GmbH, verantwortlich für Kunden und Vertrieb. Seit 2009 in der Personaldienstleistung, macht seit 2009 Verträge mit Leuten im ersten Job.
Wie hat dein Chef reagiert, als du gekündigt hast? Und hat er es dir schriftlich bestätigt? Schreib es unter den Beitrag auf Instagram, dann haben alle etwas davon: @echt.foryou.
nebenjob oder minijob kündigen · ausbildung kündigen · wg-zimmer oder wohnung kündigen · fitnessstudio kündigen · handy- oder internetvertrag kündigen · alle Werkzeuge