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In der Probezeit geht es sofort. Danach nur mit Grund, und das Gesetz lässt nur wenige Gründe zu. Bevor du kündigst: Ruf die Kammer an.

Stand 14.09.2026 · Autor KDI · auch als Karussell auf Instagram

Kurz gesagt

In der Probezeit kannst du jederzeit kündigen, ohne Frist und ohne Grund. Das steht im Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 22 Absatz 1. Die Probezeit dauert ein bis vier Monate. Danach geht es nur noch mit vier Wochen Frist. Und nur, wenn du die Ausbildung aufgibst oder den Beruf wechselst (§ 22 Absatz 2 Nummer 2 BBiG). Fristlos, also sofort, geht es bei einem wichtigen Grund. Dann musst du innerhalb von zwei Wochen kündigen. Die Kündigung muss immer schriftlich sein. Nach der Probezeit musst du den Grund nennen (§ 22 Absatz 3 BBiG). Bist du unter 18? Dann müssen deine Eltern vorher einwilligen. Am einfachsten unterschreiben sie mit. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 107, 111.

Stand & Quelle

Berufsbildungsgesetz §§ 20, 22, 16; BGB §§ 107, 111; Hinweise der IHK Ulm und IHK Niederbayern. Links unten. Stand 14.09.2026.

Probezeit
1–4 Monate
in der Probezeit
sofort
danach
4 Wochen
fristlos: Frist
2 Wochen

in der probezeit

Die Probezeit steht in deinem Ausbildungsvertrag. Sie dauert mindestens einen und höchstens vier Monate (§ 20 BBiG). In dieser Zeit kannst du jederzeit kündigen, ohne Frist und ohne Grund. Der Betrieb kann das auch. Dein Ausbildungsvertrag endet, sobald das Schreiben ankommt. Schriftlich muss es trotzdem sein. Du merkst, dass der Betrieb oder der Beruf nicht passt? Dann ist das der Moment. Nach der Probezeit wird es deutlich schwerer.

nach der probezeit

Jetzt kannst du ordentlich nur noch in zwei Fällen kündigen. Ordentlich heißt: mit der normalen Frist. Entweder du gibst die Berufsausbildung ganz auf. Oder du willst einen anderen Beruf lernen. Die Frist ist vier Wochen. Der Grund muss im Schreiben stehen. Ein Wechsel in einen anderen Betrieb im selben Beruf zählt nicht dazu. Dafür brauchst du einen Aufhebungsvertrag mit deinem Betrieb. Oder du brauchst einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung. Wichtige Gründe sind zum Beispiel: Du bekommst keine Vergütung, also kein Geld für deine Ausbildung. Du wirst nicht ausgebildet. Oder es gibt Übergriffe. Die fristlose Kündigung musst du innerhalb von zwei Wochen aussprechen. Die Zeit läuft ab dem Tag, an dem du vom Grund erfahren hast. Und du musst den Grund im Schreiben nennen.

vorher: kammer anrufen

Für deine Ausbildung ist eine Kammer zuständig. Das ist zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK). Jede Kammer hat eine Ausbildungsberatung. Die ist genau für solche Fälle da. Sie ist kostenlos, auch für Azubis. Sie kennt die Betriebe und vermittelt bei Streit. Oft weiß sie auch von freien Stellen im selben Beruf. Wer erst kündigt und dann sucht, steht schnell ohne Ausbildungsplatz da. Wer erst die Kammer anruft, hat meist einen Plan, bevor der Brief rausgeht.

dein kündigungsschreiben

Alles bleibt in deinem Browser. Nichts wird gespeichert, nichts wird gesendet. Felder mit * brauchen wir für ein wirksames Schreiben.

Du
Ausbildungsbetrieb
Vertrag

Ausdrucken und eigenhändig unterschreiben. Dann persönlich abgeben und dir den Empfang bestätigen lassen. Oder per Einwurf-Einschreiben schicken. Per E-Mail oder WhatsApp ist diese Kündigung unwirksam.

Hinweis

Wir erklären die gesetzlichen Regeln mit Quelle, so genau wir können. Dein Vertrag kann abweichen, und wir sind keine Anwälte. Wenn viel Geld dranhängt oder der Vertrag unklar ist: Verbraucherzentrale, Mieterverein, Gewerkschaft oder Kammer fragen.

Häufige Fragen

Kann ich nach der Probezeit einfach den Betrieb wechseln?

Nicht per Kündigung. § 22 Absatz 2 Nummer 2 BBiG erlaubt die ordentliche Kündigung nur in zwei Fällen: Du gibst die Ausbildung auf, oder du wechselst den Beruf. Für den Wechsel im selben Beruf brauchst du einen Aufhebungsvertrag mit dem alten Betrieb. Oder einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung.

Was ist ein wichtiger Grund?

Zum Beispiel: Die Vergütung wird nicht gezahlt. Du wirst nicht ausgebildet, sondern nur als Hilfskraft eingesetzt. Oder es gibt Beleidigungen oder Übergriffe. Dann kannst du fristlos kündigen. Aber nur innerhalb von zwei Wochen, nachdem du davon erfahren hast (§ 22 Absatz 4 BBiG). Und der Grund muss im Schreiben stehen.

Ich bin 17. Kann ich selbst kündigen?

Nein, nicht allein. Deine Eltern müssen vorher einwilligen. Wenn sie erst danach zustimmen, reicht das nicht (§§ 107, 111 BGB). Am einfachsten unterschreiben sie mit. Der Generator setzt dafür eine Zeile ein.

Wen muss ich informieren?

Der Betrieb meldet der Kammer (IHK oder HWK), dass die Ausbildung endet. Melde dich zusätzlich selbst bei der Ausbildungsberatung der Kammer. Sie berät kostenlos und vermittelt oft einen neuen Betrieb.

Gibt es eine Alternative zur Kündigung?

Ja, den Aufhebungsvertrag. Beide Seiten einigen sich auf ein Enddatum. Fristen gibt es dabei nicht, und niemand muss einen Grund nennen. Unter 18 müssen die Eltern mitunterschreiben.

KDI
Geschrieben von

Kenan Dizdarevic. Geschäftsführer der echt Personal GmbH, verantwortlich für Kunden und Vertrieb. Seit 2009 in der Personaldienstleistung, macht seit 2009 Verträge mit Leuten im ersten Job.

Weiter

Hast du deine Ausbildung gewechselt? Was war der Grund, und wie ging es weiter? Schreib es unter den Beitrag auf Instagram, dann haben alle etwas davon: @echt.foryou.

Quellen

@echt.foryou