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duales studium im betrieb
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duales studium im betrieb

Die Firma zahlt dir Geld und manchmal auch die Studiengebühren. Dafür bindest du dich. Hier steht, worauf du beim Vertrag achten musst.

Stand 24.09.2026 · Autorin SSM · auch als Karussell auf Instagram

Kurz gesagt

Dual studieren heißt: Du lernst an der Hochschule und arbeitest in einer Firma. Dafür bekommst du Geld. Anfang 2024 studierten mindestens 113.526 Menschen dual. Klingt gut, hat aber einen Haken. Zahlt die Firma deine Studiengebühren, kann im Vertrag stehen: Wenn du früh gehst, zahlst du sie zurück. Das ist erlaubt, aber nur in engen Grenzen. 2024 hat das Bundesarbeitsgericht, das höchste Gericht für Arbeitsrecht, so eine Klausel gekippt. Sie hätte auch dann gegolten, wenn der Grund fürs Kündigen bei der Firma lag. Lies den Vertrag also genau, bevor du unterschreibst.

Stand & Quelle

Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 09.07.2024, Aktenzeichen 9 AZR 227/23), Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Hochschulkompass, Mustervertrag der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Bundesurlaubsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz), Hugo-Sinzheimer-Institut für Arbeitsrecht, Gewerkschaft IG Metall. Zahlen und Gesetze geprüft am 23.09.2026. Alle Links stehen unten.

Dual Studierende 2024
113.526
Partnerbetriebe
52.702
Mindestvergütung 1. Jahr
724 €
Mindesturlaub
20 Tage
BAföG-Freibetrag darauf
keiner

was du machst

Du hast zwei Lernorte: die Hochschule und die Firma, die dich einstellt. Die Firma heißt oft Praxispartner oder Partnerbetrieb.

Die meisten dualen Studiengänge gibt es an Fachhochschulen, nämlich 70 Prozent. Dazu kommen Duale Hochschulen mit 15,7 Prozent und Berufsakademien mit 7,8 Prozent. Knapp die Hälfte der Studiengänge sind Ingenieurwissenschaften. 42,9 Prozent sind Wirtschaft, Recht oder Sozialwissenschaften. Das zählt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Stand 28.02.2024. Das BIBB ist ein Institut des Bundes. Es erforscht die Berufsausbildung und sammelt Zahlen dazu.

Die wichtigste Frage: welches Modell?

Es gibt verschiedene Arten, dual zu studieren. Davon hängt ab, welcher Vertrag gilt und wie viel Geld dir zusteht. Die Namen klingen ähnlich, bedeuten aber etwas anderes:

mit ausbildung

Offiziell „ausbildungs­integrierend“. Du studierst und machst dazu eine anerkannte Berufsausbildung. Du bekommst einen Ausbildungsvertrag. Am Ende hast du zwei Abschlüsse. So sind 31,0 % der dualen Studiengänge aufgebaut.

mit praxis

Offiziell „praxis­integrierend“. Du studierst und arbeitest in langen Phasen im Betrieb. Am Ende hast du deinen Hochschulabschluss und schon echte Berufserfahrung. Ein großes Plus für deinen Berufseinstieg. So sind 54,3 % der dualen Studiengänge aufgebaut.

mischformen

Manche Studiengänge verbinden beide Modelle. Das BIBB nennt sie Mischformen. So sind 14,8 % der dualen Studiengänge aufgebaut.

Dann gibt es noch zwei Formen für Leute, die schon arbeiten:

  • Berufsintegrierend: Du hast schon eine Ausbildung oder Berufserfahrung und arbeitest in deinem Beruf. Jetzt studierst du nebenher, passend zu deinem Job. Ein Beispiel: Eine gelernte Industriekauffrau arbeitet weiter in ihrer Firma und studiert dazu Betriebswirtschaftslehre (BWL). Dieses Modell ist für die Weiterbildung gedacht, nicht für den Start direkt nach der Schule.
  • Berufsbegleitend: Du studierst neben einem Vollzeitjob, oft als Fern- oder Abendstudium. Das BIBB empfiehlt seit 2017, das nicht mehr „dual“ zu nennen. Denn die feste Verbindung mit einem Betrieb fehlt. Auch der Hochschulkompass, das Studienportal der deutschen Hochschulen, zählt nur die integrierenden Formen als dual.

wie du reinkommst

Beim normalen Studium bewirbst du dich an der Hochschule. Hier ist es andersherum: Du brauchst zuerst eine Firma, die dich nimmt.

An der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) zum Beispiel schließt du den Studienvertrag mit der Firma. Im Modell mit Ausbildung kommt ein Ausbildungsvertrag dazu. Im Modell mit Praxis nicht.

Checkliste: Das fragst du vor der Unterschrift

  • Wer zahlt die Studiengebühren? Steht im Vertrag, dass du sie zurückzahlen musst?
  • Wann müsstest du zurückzahlen? Nur, wenn du ohne Anlass kündigst? Oder auch, wenn der Betrieb dir den Grund dafür liefert?
  • Wie lange sollst du nach dem Abschluss bleiben? Wird der Betrag mit jedem Monat kleiner, den du bleibst?
  • Wie viel Urlaub steht drin, und wann darfst du ihn nehmen?
  • Übernimmt dich der Betrieb danach? Wenn ja, wie lange?

Du verstehst etwas nicht? Frag vor der Unterschrift. Eine seriöse Firma erklärt dir ihren Vertrag.

praktikum vorher

Ob du vorher ein Praktikum brauchst, bestimmen Betrieb und Hochschule. Eine feste Regel für alle haben wir nicht gefunden.

Wir raten trotzdem dazu. Denn du bindest dich für mehrere Jahre an eine Firma. Ein paar Wochen im Betrieb zeigen dir, ob du das willst. Und zwar bevor ein Vertrag mit Rückzahlungsklausel vor dir liegt.

kosten und zeit

Wie viel Geld du bekommst

ModellWas gilt
mit AusbildungMindestens die Mindestausbildungsvergütung. Für Ausbildungen, die 2026 beginnen: 724 € im 1. Jahr, 854 € im 2., 977 € im 3., 1.014 € im 4. Jahr (Bundesinstitut für Berufsbildung, 13.10.2025)
mit PraxisKeine Untergrenze im Gesetz. Das Berufsbildungsgesetz gilt hier nicht (§ 3 Absatz 2 Nummer 1 Berufsbildungsgesetz). Was du bekommst, steht in deinem Vertrag

Im Modell mit Ausbildung gibt es eine Ausnahme. Hat der Betrieb einen Tarifvertrag, zahlt er nach Tarif. Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern über Lohn und Urlaub. Das kann auch weniger sein als die Mindestvergütung. Betriebe ohne Tarifvertrag dürfen den Tarif ihrer Branche um höchstens 20 Prozent unterschreiten. Aber nie die Mindestvergütung.

Und die Studiengebühren? Das hängt von der Hochschule ab. Wenn es welche gibt, kann der Betrieb sie zahlen. In der Holz- und Kunststoffindustrie Niedersachsen steht das seit 2017 im Tarifvertrag: Der Betrieb zahlt sie komplett.

Der Haken: die Rückzahlung

Zahlt die Firma deine Studiengebühren, kann sie in den Vertrag schreiben: Wenn du nach dem Abschluss schnell gehst, zahlst du das Geld zurück. Das nennt man Rückzahlungsklausel. Verboten ist sie nicht. Aber Gerichte prüfen sie streng. Denn solche Klauseln gibt die Firma in aller Regel für alle gleich vor. Dafür gelten strenge Regeln (§ 307 Bürgerliches Gesetzbuch).

Das zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Juli 2024 (Aktenzeichen 9 AZR 227/23). Das ist passiert:

  • Eine dual Studierende hat nach dem Ausbildungsteil selbst gekündigt, noch während des Studiums.
  • Ihr Arbeitgeber wollte die Studienkosten zurück.
  • Die Klausel im Vertrag hätte auch dann gegolten, wenn der Grund fürs Kündigen beim Arbeitgeber lag.
  • Ausgenommen war nur die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, also eine Kündigung ohne Frist, weil etwas Schwerwiegendes passiert ist. Dazu gab es eine Ausnahme für besondere Notlagen (Härtefallregel).
  • Das reichte dem Gericht nicht. Die Klausel war komplett unwirksam.

Wichtig: Der Arbeitgeber war hier eine Bundesbehörde, keine Firma. Das Gericht hat aber mit Regeln entschieden, die für Firmen genauso gelten. Fachleute für Arbeitsrecht gehen deshalb davon aus: Das Urteil gilt auch für Unternehmen. Ein eigenes Urteil zu einer Firma haben wir nicht gefunden.

Im Modell mit Ausbildung schützt dich außerdem das Berufsbildungsgesetz. Du darfst nicht verpflichtet werden, für deine Ausbildung zu bezahlen. So eine Abmachung ist ungültig (§ 12 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz). Das gilt für den Ausbildungsteil. Für die Studiengebühren gilt es nicht automatisch.

Worauf Gerichte bei solchen Klauseln achten, hat das Hugo-Sinzheimer-Institut für Arbeitsrecht 2023 zusammengefasst:

  • Die Ausbildung muss dir auf dem Arbeitsmarkt wirklich etwas bringen.
  • Wie lange du bleiben sollst, muss zur Ausbildung passen.
  • Der Betrag muss angemessen sein.
  • Die Rückzahlung darf nur in bestimmten Fällen greifen.

Es geht auch ohne. Der Mustervertrag der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) verbietet solche Klauseln. Ausnahme: Extras, die der Betrieb freiwillig zusätzlich zahlt und extra mit dir vereinbart.

Urlaub statt Semesterferien

Semesterferien wie im normalen Studium hast du nicht. Du hast Urlaub, wie im Job. So viel:

  • Mit Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag: mindestens 24 Werktage im Jahr (§ 3 Bundesurlaubsgesetz). Werktage sind Montag bis Samstag. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das 20 Urlaubstage.
  • Unter 18 bekommst du mehr. Es zählt dein Alter am Anfang des Jahres. Unter 18: 25 Werktage. Unter 17: 27. Unter 16: 30 (§ 19 Jugendarbeitsschutzgesetz).
  • Im Modell mit Praxis steht der Urlaub im Studienvertrag. Die Duale Hochschule Baden-Württemberg sieht mindestens 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche vor. Im Tarifvertrag der Holz- und Kunststoffindustrie Niedersachsen sind es 2,5 Tage pro Monat in der Praxisphase.

gehalt und beruf

Was du nach dem Abschluss verdienst, hängt von Fach, Branche und Tarif ab. Eine amtliche Zahl nur für dual Studierte haben wir nicht gefunden. Im Netz kursieren Gehaltsspannen aus Umfragen von Ausbildungsportalen. Die sind nicht amtlich. Deshalb stehen sie hier nicht.

Wie oft Firmen dual Studierende übernehmen, dazu gibt es keine eigene amtliche Zahl. Bei allen Azubis waren es 2024 laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) 79 Prozent. Das IAB ist das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit. Schau, ob dein Vertrag eine Übernahme zusagt. In der Holz- und Kunststoffindustrie Niedersachsen ist sie fest geregelt: unbefristet oder für mindestens 24 Monate.

Was dein Fach später bringt, steht in unseren Fachakten, zum Beispiel zu Informatik, Wirtschaftsinformatik oder Maschinenbau.

zukunft im ki-zeitalter

gemischtBeruf: je nach Fach, meist Technik oder Wirtschaft
dual studierende
113.526
studierende seit 2022
+0,2 %
studiengänge seit 2022
+4,3 %
übernahme azubis
79 %

Das duale Studium bleibt stabil. Anfang 2024 gab es fast genauso viele dual Studierende wie 2022, nämlich 0,2 Prozent mehr. Die Zahl der Studiengänge stieg um 4,3 Prozent. Was KI mit deinem späteren Job macht, hängt vom Fach ab, nicht vom Studienmodell.

Studierende und Studiengänge: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Reihe AusbildungPlus, Duales Studium in Zahlen 2024, Tabelle 1, Stichtag 28.02.2024. Der Vergleichswert für 2022 ist dort korrigiert. Die Zahlen beruhen auf freiwilligen Einträgen, laut Bundesinstitut für Berufsbildung liegt die Zahl der Studierenden höher. Übernahmequote: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), alle Azubis 2024, nicht speziell dual Studierende. Zu KI: Schätzungen, keine Prognose. Deinen Zielberuf kannst du selbst nachschlagen: job-futuromat.iab.de.

dafür

Du bekommst Geld vom Betrieb. Du sammelst Berufserfahrung. Am Ende hast du mindestens einen Abschluss, im Modell mit Ausbildung zwei.

dagegen

Du hast viel weniger freie Zeit als andere Studierende. Du legst dich früh auf eine Firma fest. Und vielleicht unterschreibst du eine Klausel, die dich Geld kostet, wenn du gehen willst.

Unser Tipp: Lies die Klausel. Frag nach. Und lass sie im Zweifel prüfen, bevor du unterschreibst, zum Beispiel von einer Anwältin oder einem Anwalt für Arbeitsrecht.

wo du studieren kannst

1.824 duale Studiengänge für den Start nach der Schule zählte das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Anfang 2024. Hier kannst du suchen:

WoWas du dort findestLink
Hochschulkompass, das Studienportal der Hochschulrektorenkonferenz (Verband der Hochschulen)Studiengänge aller Hochschulen, auch duale, mit Erklärung der Modellehochschulkompass.de
Duale Hochschule Baden-WürttembergStudiengänge und der Mustervertrag ohne Rückzahlungsklauseldhbw.de
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)Zahlen und Trends zum dualen Studiumbibb.de

Du willst beim Staat dual studieren? Dann läuft es anders. Dort bewirbst du dich bei der Behörde. Dazu gibt es unsere Akten zum dualen Studium im öffentlichen Dienst und zum dualen Studium bei der Polizei.

was andere erlebt haben

Belegt ist bisher vor allem der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht, den wir oben beschreiben. Eigene Erfahrungsberichte haben wir noch keine. Ausdenken wollen wir keine.

Du hattest eine Rückzahlungsklausel im Vertrag? Du musstest zahlen oder hast dich erfolgreich gewehrt? Genau solche Berichte fehlen uns. Schreib uns auf Instagram oder per Mail.

Häufige Fragen

Muss ich die Studiengebühren zurückzahlen, wenn ich nach dem Studium kündige?

Das hängt von deinem Vertrag ab. Eine Rückzahlungsklausel ist erlaubt, aber nur in engen Grenzen. Das Bundesarbeitsgericht hat am 09.07.2024 eine Klausel gekippt. Sie hätte auch dann gegolten, wenn der Grund fürs Kündigen beim Arbeitgeber lag (Aktenzeichen 9 AZR 227/23). Liegt der Grund bei deinem Betrieb, darf die Rückzahlung also nicht greifen.

Gilt das Urteil auch für Unternehmen?

Der Fall betraf eine Bundesbehörde. Das Gericht hat aber mit Regeln entschieden, die für Firmen genauso gelten (§ 307 Bürgerliches Gesetzbuch). Fachleute für Arbeitsrecht gehen deshalb davon aus, dass es auch für Unternehmen gilt. Ein eigenes Urteil zu einer Firma haben wir nicht gefunden.

Bekomme ich im dualen Studium BAföG?

Rechne nicht fest damit. BAföG ist Geld vom Staat fürs Studium. Geld aus einem Ausbildungsvertrag wird darauf voll angerechnet (§ 23 Absatz 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz). Bei einem Nebenjob ist das anders, da gibt es einen Freibetrag. Der BAföG-Höchstsatz liegt bei 992 Euro im Monat. Darin stecken 137 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung (gilt seit August 2024, Stand 23.09.2026). Du studierst im Modell mit Praxis ohne Ausbildungsvertrag und verdienst wenig? Dann frag beim BAföG-Amt nach.

Wie viel verdiene ich im dualen Studium?

Im Modell mit Ausbildung mindestens die Mindestausbildungsvergütung, außer ein Tarifvertrag sieht weniger vor. Für Ausbildungen, die 2026 beginnen: 724 Euro im 1. Jahr, 854 im 2., 977 im 3., 1.014 im 4. Jahr. Im Modell mit Praxis gibt es keine Untergrenze im Gesetz. Da zählt, was im Vertrag steht.

Wie viel Urlaub habe ich im dualen Studium?

Mit Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag mindestens 24 Werktage im Jahr. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das 20 Urlaubstage. Unter 18 sind es mehr: 25, 27 oder 30 Werktage, je nach Alter am Jahresanfang. Im Modell mit Praxis steht der Urlaub im Studienvertrag. Semesterferien wie im normalen Studium gibt es nicht.

Was ist der Unterschied zwischen ausbildungsintegrierend und praxisintegrierend?

Ausbildungsintegrierend heißt: Du machst neben dem Studium eine anerkannte Berufsausbildung. Du hast einen Ausbildungsvertrag, bekommst mindestens die Mindestvergütung und hast am Ende zwei Abschlüsse. Praxisintegrierend heißt: Du arbeitest in langen Phasen im Betrieb, ohne eigene Berufsausbildung. Am Ende hast du deinen Hochschulabschluss und schon echte Berufserfahrung. 2024 waren 54,3 Prozent der dualen Studiengänge praxisintegrierend und 31,0 Prozent ausbildungsintegrierend.

SSM
Geschrieben von

Susanne Schmidt-Dizdarevic. Prokuristin der echt Personal GmbH, verantwortlich für Personal. Gelernte Hotelfachfrau, seit 2009 in der Personaldienstleistung. Schließt jede Woche kurzfristige Arbeitsverträge mit Studenten und Schülern ab.

Weiter

Du hast einen Vertrag für ein duales Studium vor dir liegen? Schreib es unter den Beitrag auf Instagram, dann haben alle etwas davon: @echt.foryou.

Quellen

@echt.foryou