Pflicht ist die Steuererklärung in diesen Fällen: Du hattest Steuerklasse VI (sechs). Oder du hast bei zwei Arbeitgebern gleichzeitig gearbeitet. Oder du hattest andere unversteuerte Einkünfte über 410 Euro. So steht es in § 46 Einkommensteuergesetz. Für alle anderen ist sie freiwillig. Du hast dafür bis zu vier Jahre nach dem Steuerjahr Zeit. Es lohnt sich, wenn Lohnsteuer abgezogen wurde, obwohl dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag blieb. Bis zum Grundfreibetrag zahlst du keine Einkommensteuer. Er liegt für 2026 bei 12.348 Euro. Vom Bruttolohn, also dem Lohn vor Abzügen, gehen vorher noch Pauschbeträge ab. Das sind feste Beträge, die das Finanzamt abzieht. Die Grenze liegt also höher. Nach dem Wegzug kannst du weiter abgeben, und zwar für die Jahre, in denen du hier gewohnt hast. Hast du nie hier gewohnt und nur ein paar Wochen gearbeitet? Dann ist die abgezogene Lohnsteuer meist endgültig. Eine Erstattung gibt es dann nur für Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
§§ 1, 32a, 40, 46 und 50 EStG, §§ 123 und 169 AO (gesetze-im-internet.de), Finanzämter Nordrhein-Westfalen (Fristen), Bundesfinanzministerium (Grundfreibetrag 2026, Doppelbesteuerung), Serviceportal Berlin, Bundeszentralamt für Steuern (IBAN), ELSTER. Alles am 21.09.2026 geprüft, Links unten. Das ist keine Steuerberatung: Für deine Zahlen beantwortet das Finanzamt Fragen, und ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater macht die Erklärung gegen Gebühr.
Wurde von deinem Lohn Lohnsteuer abgezogen? Dann veranlagt dich das Finanzamt nur in bestimmten Fällen. Veranlagen heißt: Das Finanzamt berechnet deine Steuer für das ganze Jahr. Die Fälle stehen in § 46 Absatz 2 Einkommensteuergesetz. Für Studenten sind zwei wichtig. Erstens: Lohnsteuer nach Steuerklasse VI oder Lohn von zwei Arbeitgebern gleichzeitig (Nummer 2). Zweitens: andere Einkünfte über 410 Euro, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde (Nummer 1). Dann musst du abgeben. Für die Erklärung 2025 war die Frist der 31. Juli 2026. Mit Steuerberater war es der 1. März 2027. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen veröffentlichen die Termine für jedes Jahr.
Alle anderen dürfen abgeben (Nummer 8). Der Antrag ist die Steuererklärung selbst. Du hast dafür vier Jahre Zeit. Für das Steuerjahr 2026 geht das bis Ende 2030. Das steht in § 169 Abgabenordnung, dem Gesetz mit den allgemeinen Regeln für Steuern. Das Serviceportal Berlin rechnet es vor.
Warum der Aufwand? Einkommensteuer fällt 2026 erst an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über 12.348 Euro im Jahr liegt (§ 32a Einkommensteuergesetz). Die Lohnsteuer wird aber für jeden Lohnzahlungszeitraum berechnet. Das ist meist der Monat, bei kurzen Einsätzen auch der Tag. Dabei wird so gerechnet, als würdest du das ganze Jahr so viel verdienen. Ein starker Sommermonat wird deshalb hoch besteuert. Und das, obwohl dein Jahreseinkommen niedrig bleibt. Du arbeitest drei Monate Vollzeit mit Steuerklasse I? Dann hat das Finanzamt meist Geld von dir, das eine Erklärung zurückholt. Steuerklasse VI zieht ab dem ersten Euro ab. Da ist die Erklärung der Weg, auf dem das Geld zurückkommt, wenn dein Jahreseinkommen niedrig war.
Die Ausnahme: Hat dein Arbeitgeber einen kurzfristigen Job pauschal mit 25 Prozent versteuert (§ 40a Einkommensteuergesetz)? Pauschal heißt: mit einem festen Steuersatz. Dann schuldet er diese Steuer. Sie wird in deiner Erklärung nicht angerechnet (§ 40 Absatz 3 Einkommensteuergesetz). Da gibt es nichts zu holen. Bei echt Personal laufen kurzfristige Jobs über deine Steuerklasse. Auf deinen Abrechnungen steht also Lohnsteuer, die du zurückholen kannst.
Die Jahre, in denen du hier gewohnt hast, bleiben deine. Du warst unbeschränkt steuerpflichtig, solange du in Deutschland einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hattest (§ 1 Einkommensteuergesetz). Es zählt das Wohnen, nicht die Meldung beim Amt. Für diese Jahre kannst du von überall auf der Welt eine Erklärung abgeben, innerhalb der vier Jahre. So geht es in der Praxis: Schick die Erklärung an das Finanzamt deines letzten deutschen Wohnsitzes. Schreib dazu, dass du ins Ausland gezogen bist. Das Finanzamt sagt dir, falls eine andere Stelle zuständig ist. Wohnst du außerhalb der EU und des EWR? Dann kann das Finanzamt verlangen, dass du jemanden in Deutschland benennst, der deine Post annimmt. Tust du das nicht, gilt ein Brief einen Monat nach dem Absenden als zugestellt (§ 123 Abgabenordnung). Zugestellt heißt: Er gilt als bei dir angekommen.
Praktisch: Richte deinen Zugang bei Mein ELSTER (dem Online-Finanzamt der Finanzverwaltung) ein, solange du noch in Deutschland bist. Die Erstattung geht auf das Konto, das du in der Erklärung angibst. SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein Raum in Europa für Zahlungen in Euro. Liegt dein Konto außerhalb des SEPA-Raums? Dann frag das Finanzamt vorher, wie es auszahlen kann.
Du hast nie hier gewohnt und nur ein paar Wochen gearbeitet? Du hattest keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt? Dabei zählt, ob du hier eine Wohnung hattest, nicht die Meldung beim Amt. Dann warst du beschränkt steuerpflichtig. Die Lohnsteuer, die dein Arbeitgeber abgezogen hat, ist dann endgültig. Es gibt keine Veranlagung und keine Erstattung (§ 50 Absatz 2 Einkommensteuergesetz). Die Ausnahme: Du bist Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Staats und wohnst in der EU oder im EWR. Dann kannst du eine Veranlagung beantragen und bekommst Geld zurück. Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt deines Arbeitgebers (§ 50 Absatz 2 Einkommensteuergesetz). Das ist das Finanzamt, an das dein Arbeitgeber die Lohnsteuer meldet und zahlt. Schweizer, die in der EU oder der Schweiz wohnen, werden genauso behandelt.
Doppelbesteuerung heißt: Zwei Länder besteuern denselben Lohn. Deutschland besteuert den Lohn für Arbeit, die in Deutschland geleistet wurde. Ob dein Heimatland noch einmal zugreift, hängt vom Abkommen zwischen beiden Ländern ab. Das Bundesfinanzministerium führt die Liste. Dein deutscher Steuerbescheid ist das Papier, das dein Finanzamt zu Hause sehen will. Der Steuerbescheid ist der Brief vom Finanzamt mit dem Ergebnis deiner Erklärung.
Nein, in dem Fall nicht. Aber du darfst. Ist dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr unter dem Grundfreibetrag geblieben? Der liegt für 2026 bei 12.348 Euro. Und wurde dabei Lohnsteuer abgezogen? Dann lohnt es sich. Die Steuer kommt zurück.
Ja. Steuerklasse VI oder Lohn von zwei Arbeitgebern gleichzeitig heißt Pflichtveranlagung (§ 46 Absatz 2 Nummer 2 Einkommensteuergesetz). Das bedeutet: Du musst abgeben. Für die Erklärung 2025 war die Frist der 31. Juli 2026. Mit Steuerberater war es der 1. März 2027.
Ja, für die Jahre, in denen du in Deutschland gewohnt hast. Das geht bis zu vier Jahre zurück (§ 169 Abgabenordnung). Nutze Mein ELSTER, das Online-Finanzamt. Richte den Zugang ein, solange du noch hier bist.
Nur wenn du Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Staats bist und dort wohnst. Dann kannst du beim Betriebsstättenfinanzamt deines Arbeitgebers eine Veranlagung beantragen. Für alle anderen ist die abgezogene Lohnsteuer endgültig (§ 50 Absatz 2 Einkommensteuergesetz).
Nein. Die pauschale Lohnsteuer schuldet der Arbeitgeber. Sie wird in deiner Erklärung nicht angerechnet (§ 40 Absatz 3 Einkommensteuergesetz). Da gibt es nichts zu holen.
Auf das Konto, das du in der Erklärung angibst. Liegt dein Konto außerhalb des SEPA-Raums in Europa? Dann frag das Finanzamt vorher, wie es auszahlen kann.
Susanne Schmidt-Dizdarevic. Prokuristin der echt Personal GmbH, verantwortlich für Personal. Gelernte Hotelfachfrau, seit 2009 in der Personaldienstleistung. Schließt jede Woche kurzfristige Arbeitsverträge mit Studenten und Schülern ab.
Die Nummer, unter der das Finanzamt dich kennt: deine Steuer-ID. Von außerhalb der EU? Dein Aufenthaltstitel entscheidet über deine Arbeitstage: welcher Titel was erlaubt.
Bei echt Personal laufen kurzfristige Jobs über deine Steuerklasse, auf deinen Abrechnungen steht also die Lohnsteuer, die du zurückholen kannst. Heb jede Abrechnung und die Lohnsteuerbescheinigung für die Erklärung auf. Falls du gerade einen Nebenjob suchst: dein Nebenjob in deiner Stadt.