Deine Steuer-ID (steuerliche Identifikationsnummer, IdNr) hat elf Stellen. Sie kommt vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das ist eine Steuerbehörde des Bundes. Beantragen musst du nichts. Die Nummer kommt per Post, nach der Geburt oder nach der ersten Anmeldung in Deutschland. Sie steht im Brief vom BZSt, auf jeder Lohnsteuerbescheinigung und im Steuerbescheid. Dein Arbeitgeber braucht sie für die Lohnsteuer. Das ist die Steuer, die direkt von deinem Lohn abgeht. Ohne die Nummer rechnet er nach Steuerklasse VI (sechs) ab. Die Steuer-ID ist nicht die Sozialversicherungsnummer. Und sie ist auch nicht die Steuernummer.
Bundeszentralamt für Steuern (Identifikationsnummer, Fragen und Antworten, Online-Portal „Erneute Mitteilung der IdNr"), Bundesfinanzministerium (steuerliche Änderungen 2026); Gesetze: § 139b AO, §§ 39c, 40a, 32a EStG. Alles am 21.09.2026 geprüft. Links unten.
Die Nummer hat elf Stellen. Und die verraten nichts über dich: kein Geburtsdatum, kein Wohnort, kein Finanzamt. Die Nummer gilt ein Leben lang. Du ziehst um, heiratest oder bekommst einen neuen Namen? Die Nummer bleibt gleich. Jeder Mensch bekommt genau eine. So steht es im Gesetz, in § 139b Abgabenordnung. Das ist das Gesetz mit den allgemeinen Regeln für Steuern.
Nicht verwechseln: Die Steuernummer ist eine andere Nummer. Sie kommt vom Finanzamt, nicht vom BZSt. Steht auf einem Formular „Steuer-ID“, „IdNr“ oder „Identifikationsnummer“? Dann ist die elfstellige Nummer gemeint. Und die Sozialversicherungsnummer hat zwölf Stellen, nämlich elf Ziffern und einen Buchstaben. Sie kommt von der Rentenversicherung. Hier liest du, wo sie steht.
Nicht auf der Gesundheitskarte, nicht auf dem Personalausweis.
Eine neue Nummer gibt es nicht, du hast ja schon eine. Das BZSt teilt dir deine Nummer aber noch einmal mit. Dafür gibt es zwei Wege. Erster Weg: das BZSt-Portal. Dort wählst du die Leistung „Steueridentifikationsnummer erhalten“. Danach wählst du „Erneute Mitteilung der steuerlichen Identifikationsnummer“. Zweiter Weg: ein Brief ans BZSt. Die Antwort kommt nur per Post. Aus Datenschutzgründen kommt sie nie per Mail oder Telefon. Soll die Antwort an eine andere Adresse gehen als an deine Meldeadresse? Das ist die Adresse, unter der du beim Amt gemeldet bist. Dann schickt das BZSt sie nur mit schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie. Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis, dass jemand anderes für dich handeln darf.
Du bist neu in Deutschland? Seit der Anmeldung sind drei Monate vergangen, und der Brief ist nicht da? Dann kannst du die Nummer über dasselbe Formular anfordern. Übrigens kennt dein Finanzamt diesen Fall. Eine Steuererklärung kannst du auch ohne IdNr abgeben.
Für die Lohnsteuer. Dein Arbeitgeber braucht dafür deine Steuer-ID und dein Geburtsdatum. Damit ruft er beim BZSt deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab (ELStAM). Das sind die Daten, die er für die Lohnsteuer braucht. Darunter ist deine Steuerklasse. Danach richtet sich, was vom Lohn abgezogen wird.
Fehlt die Nummer, weil du sie nicht angegeben hast? Dann muss der Arbeitgeber nach Steuerklasse VI abrechnen (§ 39c Einkommensteuergesetz). Das ist die ungünstigste Steuerklasse. Kannst du nichts dafür, weil zum Beispiel der Brief noch unterwegs ist? Dann darf der Arbeitgeber bis zu drei Monate mit der Steuerklasse rechnen, die voraussichtlich für dich gilt. Kommt die Nummer, wird bei der nächsten Abrechnung ausgeglichen. Das heißt, alles wird richtig nachgerechnet. Kommt sie nicht, wird rückwirkend nach Klasse VI gerechnet. Rückwirkend heißt: auch für die Zeit, die schon vorbei ist.
Bei kurzfristigen Jobs gibt es noch einen anderen Weg. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent abführen (§ 40a Einkommensteuergesetz). Pauschal heißt: mit einem festen Steuersatz. Dafür gelten Bedingungen. Der Job fällt nur gelegentlich an. Er dauert höchstens 18 zusammenhängende Arbeitstage. Der Lohn liegt im Schnitt nicht über 150 Euro am Tag. Und der Stundenlohn liegt nicht über 19 Euro. Dann läuft die Abrechnung nicht über deine Steuerklasse. Ob dein Arbeitgeber das macht, entscheidet er. Frag nach oder schau in den Vertrag. Bei echt Personal läuft es über die Steuerklasse.
Die Geldfrage: Einkommensteuer fällt 2026 erst an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über 12.348 Euro im Jahr liegt. Das zu versteuernde Einkommen ist dein Einkommen nach bestimmten Abzügen. Die Grenze heißt Grundfreibetrag (§ 32a Einkommensteuergesetz). Du bleibst darunter und hast trotzdem Lohnsteuer abgezogen bekommen? Dann kannst du sie über eine Steuererklärung zurückbekommen. Ob du eine abgeben musst, klären wir auf einer eigenen Seite. Die wird gerade noch geprüft.
Du arbeitest ein paar Wochen in Deutschland, wohnst aber im Ausland? Und du meldest dich hier nicht an? Dann kommt der Brief nicht von allein. Denn keine Meldebehörde schickt deine Daten ans BZSt. Die Meldebehörde ist das Amt, bei dem du deine Wohnung anmeldest. Zuständig ist dann das Betriebsstättenfinanzamt deines Arbeitgebers. Das ist das Finanzamt, an das dein Arbeitgeber die Lohnsteuer meldet und zahlt. Die Nummer muss trotzdem beantragt werden. Das läuft in der Regel über deinen Arbeitgeber. Das BZSt nennt kurzfristig beschäftigte Studenten ausdrücklich als Beispiel. Der Antrag ist ein Formular. Er heißt Vordruck 010250 „Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen“. Du findest ihn auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung.
Nein. Sie kommt automatisch per Post, nach der Geburt oder nach deiner ersten Anmeldung in Deutschland. Das passiert, sobald die Meldebehörde deine Daten ans Bundeszentralamt für Steuern übermittelt hat.
Das BZSt rechnet selbst mit drei Monaten. Sind seit der Anmeldung drei Monate vergangen, und der Brief ist nicht da? Dann kannst du die Nummer beim BZSt anfordern. Die Antwort kommt nur per Post.
Kannst du nichts dafür? Dann darf der Arbeitgeber bis zu drei Monate mit der Steuerklasse rechnen, die voraussichtlich für dich gilt. Kommt die Nummer, wird bei der nächsten Abrechnung ausgeglichen. Hast du sie einfach nicht angegeben, gilt Steuerklasse VI.
Nein. Die Steuer-ID hat elf Stellen. Sie kommt vom Bundeszentralamt für Steuern und ist für die Lohnsteuer. Die Sozialversicherungsnummer hat zwölf Stellen. Sie kommt von der Rentenversicherung und ist für die Sozialversicherung. Der Personalfragebogen fragt beide ab.
Nein, sie gilt ein Leben lang. Auch wenn du Deutschland verlässt und Jahre später zurückkommst, bleibt es dieselbe Nummer. Jeder Mensch bekommt genau eine.
Ja. Dann ist das Betriebsstättenfinanzamt deines Arbeitgebers zuständig. Die Nummer muss trotzdem beantragt werden. Das läuft in der Regel über deinen Arbeitgeber, mit dem Vordruck 010250 für nicht meldepflichtige Personen. Das BZSt nennt kurzfristig beschäftigte Studenten ausdrücklich als Beispiel.
Susanne Schmidt-Dizdarevic. Prokuristin der echt Personal GmbH, verantwortlich für Personal. Gelernte Hotelfachfrau, seit 2009 in der Personaldienstleistung. Schließt jede Woche kurzfristige Arbeitsverträge mit Studenten und Schülern ab.
Zu viel Lohnsteuer gezahlt, etwa in Steuerklasse VI? Wie du sie zurückholst: Steuererklärung, erklärt für internationale Studierende.
Die zweite Nummer im Personalfragebogen: deine Sozialversicherungsnummer. Und ob Minijob oder kurzfristig zu dir passt: hier erklärt.
Bei echt Personal steht die Steuer-ID in jedem Personalfragebogen, direkt neben der Sozialversicherungsnummer. Wir rechnen kurzfristige Jobs über deine Steuerklasse ab, nicht pauschal. Deshalb brauchen wir die Nummer vor der ersten Abrechnung, sonst landest du in Steuerklasse VI. Falls du gerade einen Nebenjob suchst: dein Nebenjob in deiner Stadt.