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aufenthaltstitel & job
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welcher aufenthaltstitel lässt mich arbeiten, und wie viel?

Der Personalfragebogen fragt nach deinem Aufenthaltstitel. Der Vertrag liegt bereit. Aber niemand hat dir gesagt, was dein Titel eigentlich erlaubt. Hier steht es, direkt aus dem Gesetz.

Stand 21.09.2026 · Autorin SSM · This page in English

Kurz gesagt

Hast du die Staatsangehörigkeit eines Landes der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz? Dann hast du Freizügigkeit. Das Aufenthaltsrecht setzt dir keine Grenze bei den Arbeitstagen. Ein Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis, in Deutschland zu bleiben. Für alle anderen gilt: Hast du eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium (§ 16b Aufenthaltsgesetz)? Dann darfst du bis zu 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage im Jahr arbeiten. Ein Tag mit bis zu vier Stunden zählt halb. Jobs als studentische Hilfskraft an der Hochschule zählen nicht mit. Für die Studienvorbereitung gilt dieselbe Regel. Dazu gehören das Studienkolleg und ein vorbereitender Sprachkurs. Das Studienkolleg bereitet dich auf ein Studium in Deutschland vor. Hast du einen Titel nur für einen Sprachkurs oder für die Studienplatzsuche? Dann darfst du bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dein Arbeitgeber muss deinen Titel prüfen und eine Kopie aufbewahren (§ 4a Aufenthaltsgesetz).

Stand & Quellen

Aufenthaltsgesetz §§ 4a, 16b, 16f, 17 und 20 (gesetze-im-internet.de), Make it in Germany, die Ausländerbehörden Berlin, Dresden und Leipzig, Goethe-Universität Frankfurt, Stadt München, Bundesinnenministerium. Alles am 21.09.2026 geprüft, Links unten. Aufenthaltsrecht ist ein Feld, in dem Details entscheiden; für deinen Fall fragst du die Ausländerbehörde, bevor du anfängst, nicht danach.

eu, ewr, schweiz: nichts zu zählen

Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz haben Freizügigkeit. Zum EWR gehören neben den EU-Ländern auch Norwegen, Island und Liechtenstein. Das Bundesinnenministerium fasst es so zusammen: Unionsbürger können sich unter den gleichen Voraussetzungen wie Inländer im Mitgliedstaat wirtschaftlich betätigen. Einfach gesagt: Du darfst hier arbeiten wie Deutsche auch. Aus dem Aufenthaltsrecht ergibt sich also keine Zählung von Tagen. Was bleibt, ist die Versicherungsseite. Dazu gehört die 20-Stunden-Regel für Studierende. Und wenn du eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) hast, bleibt die Frage nach der Krankenversicherung: reicht meine ausländische Versicherung.

nicht-eu: das arbeitstagekonto

volle Tage im Jahr
140
oder halbe Tage
280
bis 4 Stunden
halber Tag

Seit dem 1. März 2024 erlaubt die Aufenthaltserlaubnis zum Studium bis zu 140 volle Arbeitstage im Jahr. Das steht in § 16b Absatz 3 Aufenthaltsgesetz. Das Datum nennt das Landesamt für Einwanderung Berlin. Das Gesetz nennt es Arbeitstagekonto. Jeder Arbeitstag geht also von einem Konto ab. Teilzeit wird so angerechnet, wie es für dich am günstigsten ist. Erste Möglichkeit: Ein Tag mit bis zu vier Stunden Arbeit zählt als halber Tag. Jeder andere Tag zählt als voller Tag. Zweite Möglichkeit: Du rechnest wochenweise. Eine Kalenderwoche mit bis zu 20 Stunden in der Vorlesungszeit zählt als zweieinhalb Tage. Das Gleiche gilt für jede Woche außerhalb der Vorlesungszeit. Die Uni Frankfurt ergänzt: Gezählt wird pro Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis 31. Dezember.

Studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule werden nicht angerechnet. Willst du mehr arbeiten, als das Konto erlaubt? Dann brauchst du vorher eine Erlaubnis der Ausländerbehörde. Das ist das Amt, das über deinen Aufenthalt entscheidet. Je nach Fall muss auch die Bundesagentur für Arbeit zustimmen (§ 4a Aufenthaltsgesetz). Selbstständige Arbeit deckt die Aufenthaltserlaubnis zum Studium selbst nicht ab. Selbstständig heißt: Du arbeitest auf eigene Rechnung und bist nicht angestellt. Das Landesamt für Einwanderung Berlin sagt: Selbstständige Arbeit kann auf Antrag erlaubt werden, solange das Studium die Hauptsache bleibt.

Was heißt das für einen kurzfristigen Job? Drei Wochen Vollzeit sind rund 15 Arbeitstage. Es gibt aber zwei verschiedene Rechnungen. Die 140 Tage zählt die Ausländerbehörde. Die 70 Tage der kurzfristigen Beschäftigung zählt die Sozialversicherung (siehe Minijob-Zentrale). Führ deine eigene Liste. Sonst macht es keiner für dich. Den Unterschied zwischen Minijob und kurzfristig findest du hier erklärt.

Du arbeitest über der Grenze, ohne Erlaubnis? Die Ausländerbehörden in Dresden und Leipzig warnen dann vor einem Bußgeld bis 5.000 Euro. Und sie warnen vor einer Prüfung, ob die Aufenthaltserlaubnis widerrufen wird. Widerrufen heißt: Sie wird dir wieder weggenommen. Das ist ein paar Extraschichten nicht wert.

vor und nach dem abschluss

  • Studienvorbereitung (Studienkolleg, vorbereitender Sprachkurs, § 16b Absatz 5): Hier gilt dieselbe 140-Tage-Regel.
  • Nur Sprachkurs (§ 16f): Du darfst bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Bei Schüleraustausch oder Schulbesuch darfst du gar nicht arbeiten.
  • Studienplatzsuche (§ 17): Du darfst bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dazu kommen Probebeschäftigungen von insgesamt bis zu zwei Wochen. Das sind Jobs zum Ausprobieren.
  • Nach dem Abschluss, Arbeitsplatzsuche (§ 20): Diese Erlaubnis gibt es für bis zu 18 Monate. Das Aufenthaltsrecht setzt in dieser Zeit keine Grenze bei den Tagen. Die Stadt München sagt: uneingeschränkt.

was dein arbeitgeber tun muss

Dein Arbeitgeber hat drei Pflichten. Vor dem Start muss er prüfen, ob dein Titel den Job erlaubt. Er muss eine Kopie des Titels aufbewahren, solange du bei ihm arbeitest. Und in einem Fall muss er sich bei der Ausländerbehörde melden: wenn eine Beschäftigung vorzeitig endet, für die der Titel erteilt wurde. Dann hat er dafür vier Wochen Zeit. Das steht in § 4a Absatz 5 Aufenthaltsgesetz. Wenn wir also eine Kopie deines Titels und des Zusatzblatts wollen, ist das Gesetz, keine Neugier. Auf dem Zusatzblatt steht, was du darfst. Die Ausländerbehörde Dresden zitiert die übliche Formulierung: „Beschäftigung bis zu 140 Tage sowie studentische Nebentätigkeit erlaubt, selbständige Tätigkeit nicht erlaubt.“

Häufige Fragen

Wie viele Tage darf ich mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium arbeiten?

140 volle oder 280 halbe Arbeitstage im Kalenderjahr. Ein Tag mit bis zu vier Stunden zählt als halber Tag (§ 16b Absatz 3 Aufenthaltsgesetz). Jobs als studentische Hilfskraft an der Hochschule kommen ohne Grenze obendrauf.

Zählt mein Hilfskraftjob an der Uni zu den 140 Tagen?

Nein. Das Gesetz sagt: Studentische Nebentätigkeiten werden nicht angerechnet. Der Ausländerbehörde musst du den Job trotzdem melden. Sie entscheidet im Einzelfall, ob es wirklich eine studentische Nebentätigkeit ist. Das sagt die Goethe-Universität Frankfurt.

Ich bin noch im Studienkolleg. Darf ich arbeiten?

Ja, mit derselben 140-Tage-Regel. Das Gesetz sagt in § 16b Absatz 5 Aufenthaltsgesetz: Die Regeln aus Absatz 3 gelten auch für die Studienvorbereitung. Schau nach, was auf deinem Titel und dem Zusatzblatt steht.

Darf ich mit einer Aufenthaltserlaubnis für einen Sprachkurs arbeiten?

Gilt der Titel nur für einen Sprachkurs, sind bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt (§ 16f Absatz 3 Aufenthaltsgesetz). Ein Titel für Schüleraustausch oder Schulbesuch erlaubt keine Arbeit. Ein Sprachkurs zur Studienvorbereitung fällt unter § 16b.

Was passiert, wenn ich über 140 Tage komme?

Die Ausländerbehörden in Dresden und Leipzig warnen vor einem Bußgeld bis 5.000 Euro. Und sie warnen vor einer Prüfung, ob der Titel widerrufen wird. Brauchst du mehr Tage? Dann beantrage die Erlaubnis, bevor du die Tage arbeitest.

Ich bin EU-Bürger. Muss ich Tage zählen?

Nein. Du hast Freizügigkeit und arbeitest zu denselben Bedingungen wie Deutsche. Es gelten nur die Versicherungsregeln für Studierende. Mehr dazu steht auf unserer Seite zur Krankenversicherung.

SSM
Geschrieben von

Susanne Schmidt-Dizdarevic. Prokuristin der echt Personal GmbH, verantwortlich für Personal. Gelernte Hotelfachfrau, seit 2009 in der Personaldienstleistung. Schließt jede Woche kurzfristige Arbeitsverträge mit Studenten und Schülern ab.

Weiter

Die zwei Nummern auf jedem Personalfragebogen: deine Sozialversicherungsnummer und deine Steuer-ID. Und ob deine Versicherung von zu Hause reicht: Krankenversicherung für internationale Studierende.

Bei echt Personal beginnt jeder Vertrag mit einem Studenten von außerhalb der EU mit dem Aufenthaltstitel und dem Zusatzblatt; die Kopie bewahren wir auf, wie § 4a AufenthG es verlangt. Falls du gerade einen Nebenjob suchst: dein Nebenjob in deiner Stadt.

Quellen

@echt.foryou