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minijob oder kurzfristig
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minijob oder kurzfristige beschäftigung? was 2026 für dich gilt

Die meisten sagen „Minijob“ zu allem, was nebenbei läuft. Aber der Unterschied ist wichtig. Er entscheidet, was am Monatsende bei dir ankommt.

Stand 11.09.2026 · Autorin SSM · auch als Karussell auf Instagram

Kurz gesagt

Ein Minijob hat eine Grenze beim Verdienst. Du verdienst höchstens 603 Euro im Monat, dafür das ganze Jahr. Eine kurzfristige Beschäftigung hat eine Grenze bei der Zeit. Sie dauert höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, also von Januar bis Dezember. Dafür gibt es keine Grenze beim Verdienst. Und es gibt keine Sozialabgaben, also keine Beiträge zur Sozialversicherung. Was du im Festivalsommer, auf dem Weihnachtsmarkt oder in den Semesterferien machst, ist fast immer kurzfristig. Was du regelmäßig jede Woche machst, ist ein Minijob.

Stand & Quelle

Zahlen Stand 2026 nach Minijob-Zentrale (Verdienstgrenze, kurzfristige Beschäftigung, Berufsmäßigkeit), Bundesregierung (Mindestlohn) und Bundesfinanzministerium (Grundfreibetrag). Alle Links stehen unten.

warum das wichtig ist

Kennst du das? Der erste Vertrag liegt vor dir. Irgendwo steht „kurzfristige Beschäftigung“. Und du hast keine Ahnung, ob das jetzt gut oder schlecht für dich ist. Die meisten sagen einfach „Minijob“ zu allem, was nebenbei läuft. Das ist verständlich, aber falsch. Denn der Unterschied entscheidet, was am Monatsende bei dir ankommt.

was ist ein minijob?

Ein Minijob heißt offiziell „geringfügig entlohnte Beschäftigung“. Gemeint ist ein Job mit wenig Lohn. Die Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat oder 7.236 Euro im Jahr. Sie hängt am Mindestlohn. Das ist der niedrigste Stundenlohn, den ein Arbeitgeber zahlen darf. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze automatisch mit. Bei 13,90 Euro Mindestlohn passen rechnerisch gut 43 Stunden im Monat unter die Grenze. 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Die Minijob-Grenze steigt dann auf 633 Euro.

Beim Minijob ist egal, wie viele Stunden du arbeitest. Wichtig ist nur, dass dein Verdienst unter der Grenze bleibt. Der Minijob läuft unbefristet, also ohne festes Ende. Oder er läuft so lange, wie ihr es vereinbart.

Rente: Im Minijob bist du rentenversicherungspflichtig. Das heißt: Du zahlst in die Rentenversicherung ein. Du zahlst selbst 3,6 Prozent deines Lohns. Der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent. Du kannst dich davon befreien lassen. Das geht schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber. Die Befreiung gilt dann für alle Minijobs, die du parallel oder später hast. Neu seit dem 1. Juli 2026: Du kannst die Befreiung einmal für die Zukunft wieder aufheben.

Steuern: Meist zahlt der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 2 Prozent. Das ist ein fester Steuersatz auf deinen Lohn. Du merkst davon nichts. Die andere Möglichkeit: Es wird nach deiner Steuerklasse abgerechnet. Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer von deinem Lohn abgeht.

Krankenversicherung: Über den Minijob bist du nicht krankenversichert. Als Student oder Azubi bist du das aber ohnehin schon. Entweder bist du über die Familienversicherung mitversichert. Oder du hast die studentische Krankenversicherung.

was ist eine kurzfristige beschäftigung?

Eine kurzfristige Beschäftigung ist von Anfang an befristet. Das heißt, sie hat ein festes Ende. Sie dauert höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wie viel du in dieser Zeit verdienst, spielt keine Rolle. Es gibt keine Verdienstgrenze.

Wichtig: Alle kurzfristigen Jobs in einem Kalenderjahr werden zusammengerechnet. Ein Beispiel: drei Wochen Festival im Juli, zwei Wochen Messe im Oktober, vier Wochen Weihnachtsmarkt. Das sind zusammen neun Wochen. Du bleibst also unter drei Monaten. Anders bei einem Vertrag über den ganzen Sommer plus dem Weihnachtsmarkt. Damit würdest du die Grenze überschreiten.

Sozialabgaben: Eine kurzfristige Beschäftigung ist versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. In der Pflegeversicherung ist sie nicht versicherungspflichtig. Du zahlst also nichts. Der Arbeitgeber zahlt nur kleine Umlagen. Das sind kleine Pflichtbeiträge, die nur er zahlt. Brutto heißt: dein Lohn vor allen Abzügen. Netto heißt: was davon bei dir ankommt. Hier ist brutto also fast netto, abgesehen von der Steuer.

Steuern: Hier gibt es zwei Wege. Erster Weg: Der Arbeitgeber rechnet nach deiner Steuerklasse ab. Dafür braucht er deine Steuer-ID (steuerliche Identifikationsnummer). Zweiter Weg: Er zahlt eine Pauschalsteuer von 25 Prozent. Die Pauschale ist nur unter drei Bedingungen erlaubt. Der Job dauert höchstens 18 zusammenhängende Arbeitstage. Der Tageslohn liegt im Schnitt nicht über 150 Euro. Und der Stundenlohn beträgt höchstens 19 Euro.

Für dich ist der Unterschied groß. Wird nach Steuerklasse abgerechnet, kannst du dir die Lohnsteuer zurückholen. Das geht über die Steuererklärung, wenn dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt. Das ist der Teil des Einkommens, auf den du keine Steuer zahlst. Er liegt 2026 bei 12.348 Euro. Wird pauschal versteuert, ist die Steuer weg. Die bekommst du nicht zurück. Frag also vor dem ersten Arbeitstag, wie abgerechnet wird.

die falle: berufsmäßigkeit

Verdienst du mehr als 603 Euro im Monat? Dann muss der Arbeitgeber prüfen, ob dein kurzfristiger Job „berufsmäßig“ ist. Berufsmäßig heißt: Der Job ist für dich nicht nur nebenbei. Er trägt entscheidend zu deinem Lebensunterhalt bei. Dann ist er nicht mehr kurzfristig. Er ist dann ganz normal sozialversicherungspflichtig.

Für die meisten, die das hier lesen, ist das entspannt. Wer studiert, gilt automatisch als nicht berufsmäßig. Wer eine Hauptbeschäftigung hat, also einen Hauptjob, ebenfalls. Und wer mitten in einer Ausbildung steckt? Der gilt während der Ausbildung auch nicht als berufsmäßig. So steht es in der Arbeitshilfe der Minijob-Zentrale. Das ist die zentrale Stelle für Minijobs. Zwei Gruppen müssen aufpassen:

Schulabgänger. Du jobbst zwischen Schule und Ausbildung, dualem Studium, Bundesfreiwilligendienst oder einem festen Job? Dann giltst du bei mehr als 603 Euro im Monat in der Regel als berufsmäßig. Jobbst du zwischen Schule und Studium, gilt das nicht. Du weißt noch nicht, wie es weitergeht? Dann bist du meist nicht berufsmäßig. Außer du bist bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend oder ausbildungsuchend gemeldet.

Arbeitsuchend Gemeldete. Du bist bei der Arbeitsagentur gemeldet? Egal ob mit oder ohne Leistungen, also Geld vom Amt: Dann giltst du bei mehr als 603 Euro als berufsmäßig.

Liegst du unter 603 Euro im Monat, fällt die Prüfung ganz weg.

Azubis, ein Hinweis in eigener Sache. Rechtlich darfst du neben der Ausbildung kurzfristig jobben. Steuerlich ist es aber ungünstig. Die Ausbildung ist dein erstes Arbeitsverhältnis. Jeder weitere Job läuft über Steuerklasse 6. Da zieht der Arbeitgeber vom ersten Euro an Lohnsteuer ab. Die holst du dir erst mit der Steuererklärung im Folgejahr zurück. Deshalb stellen wir bei echt Personal keine Azubis kurzfristig ein. Das ist unsere Entscheidung, kein Verbot. Für dich bleibt der Minijob bis 603 Euro. Den gibt es bei uns allerdings nicht.

minijob oder kurzfristig: die übersicht

Minijobkurzfristige Beschäftigung
Grenze603 € im Monat (2026)3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr
Verdienstgrenzejanein
Dauerunbefristet möglichvon vornherein befristet
Sozialabgaben3,6 % Rente (Befreiung möglich)keine
Steuernmeist 2 % pauschal durch den Arbeitgebernach Steuerklasse oder 25 % pauschal
passt zujede Woche ein paar Stunden, das ganze JahrSemesterferien, Festivals, Messen, Weihnachtsmarkt
Prüfung Berufsmäßigkeitneinja, bei mehr als 603 € im Monat

was du beim ersten vertrag angeben musst

Vor dem ersten Arbeitstag füllst du einen Personalfragebogen aus. Das ist ein Formular für den Arbeitgeber. Darin stehen Fragen wie diese: Bist du Schüler, Student, Azubi oder Schulabgänger? Welche anderen Jobs hattest du in diesem Kalenderjahr schon? Wie bist du krankenversichert? Außerdem fragt der Bogen nach deiner Rentenversicherungsnummer und deiner Steuer-ID. Bist du Schulabgänger, solltest du eine Studienzusage oder einen Ausbildungsvertrag beilegen können.

Sei bei den Vorbeschäftigungen ehrlich. Gemeint sind die anderen Jobs, die du schon hattest. Der Arbeitgeber braucht die Angaben, um die 70-Tage-Grenze zu prüfen. Vielleicht stellt sich später heraus, dass die Grenze überschritten war. Dann wird der Job sozialversicherungspflichtig. In der Regel ab dem Tag, an dem die Minijob-Zentrale oder die Rentenversicherung das feststellt und bekannt gibt. Hat der Arbeitgeber grob nachlässig nicht nachgefragt, gilt das auch rückwirkend. Rückwirkend heißt: auch für die Zeit, die schon vorbei ist. So steht es in § 8 Absatz 2 im Vierten Buch Sozialgesetzbuch.

Häufige Fragen

Darf ich mehrere kurzfristige Jobs im Jahr haben?

Ja, solange alle zusammen unter drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr bleiben.

Darf ich Minijob und kurzfristigen Job gleichzeitig haben?

Ja. Beides läuft getrennt. Der Minijob zählt bei den 70 Tagen nicht mit. Der Arbeitgeber muss trotzdem von beiden Jobs wissen.

Zählt ein kurzfristiger Job beim BAföG?

Beim BAföG wird dein Einkommen angerechnet, wenn es über dem Freibetrag liegt. BAföG ist Geld vom Staat für Schule oder Studium. Der Name kommt vom Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die genauen Zahlen für 2026 klären wir in einem eigenen Artikel.

Bin ich in einem kurzfristigen Job krankenversichert?

Nicht über den Job. Du bleibst so versichert, wie du vorher warst. Meist ist das die Familienversicherung oder die Versicherung als Student. Für die Familienversicherung gibt es eine Grenze: Dein übriges Einkommen darf 2026 im Monat nicht über 565 Euro liegen, mit Minijob nicht über 603 Euro. Die kurzfristige Beschäftigung steht der Familienversicherung laut der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) nicht entgegen.

Was passiert, wenn ich die 70 Tage überschreite?

Dann ist der Job sozialversicherungspflichtig. Merkt der Arbeitgeber das vorher, gilt das ab dem Tag, an dem klar ist, dass die Grenze überschritten wird. Stellt es erst später die Minijob-Zentrale fest, gilt es ab dem Tag, an dem sie das bekannt gibt. Der Arbeitgeber meldet dich um. Deshalb gilt: Gib deine Vorbeschäftigungen immer an.

SSM
Geschrieben von

Susanne Schmidt-Dizdarevic. Prokuristin der echt Personal GmbH, verantwortlich für Personal. Gelernte Hotelfachfrau, seit 2009 in der Personaldienstleistung. Schließt jede Woche kurzfristige Arbeitsverträge mit Studenten und Schülern ab.

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Du studierst mit einer Aufenthaltserlaubnis? Wie viele Tage du arbeiten darfst, und was ein Job für deine Krankenversicherung bedeutet.

Hattest du schon mal einen kurzfristigen Job, und wusstest du das vorher? Schreib es unter den Beitrag auf Instagram, dann haben alle etwas davon: @echt.foryou.

Wir schließen bei echt Personal jede Woche kurzfristige Verträge mit Studenten und Schülern in Frankfurt, Berlin, Hamburg, Mainz und Wiesbaden ab. Deshalb wissen wir, wo die Fragen entstehen. Mehr dazu: dein Nebenjob in deiner Stadt. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen

@echt.foryou